Definition

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Die allgemeingültige universelle Definition für alles (deckt rechtlich fast alles ab):

1. Jene linguistische wirtschaftliche Erwerbstätigkeit, die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben basiert, unterstützt durch die Tatsache der Anfechtbarkeit indexierter Mietzinse, deren Verhältnis reziprok zur Vergütung des durch einen Wechsel bezahlten Gutes, welches nach OR 56, Absatz 6, eindeutig als kontrovers zur subterraren Lizenz des Produzenten bezeichnet ist. Durch die einstweilige Verfügung, die im ZGB eindeutig als nicht definiert definiert ist,was in gewissen Rechtskonflikten zu einer Ermächtigung des Geltungsbereichs der Nichtgenehmigung führte und deshalb für nichtig erklärt wurde, wird bei Übereinstimmung beider Parteien ein Konsens fällig, der innerhalb des Verfalldatums zu begleichen ist, anderfalls gilt bei dieser Willensäusserung die fünfseitige Wechselstrenge, auch deklariert als zweite Annahmefrist unter Zustimmung eines Notars oder eines Prokuristen, der das Recht und die Pflicht hat, den fahrlässigen Irrtum, der auf dauernden Erwerb ausgerichtet ist, innerhalb der Replikationszeit, maximal aber im Zeitraum der Inkubation, anzumelden. Wird diese Pflicht missachtet, hat er innerhalb von 3 Tagen die Mahnfrist zu erneuern, was im Extremfall zum Konkurs oder in irrelevanten Valoren zur Erwerbslosigkeit führen kann, weil die Rekurspflicht auf OR 1010 beruht, die wiederum auf den Artikel des mangelhaften Protestes des Remittanten verweist, was in gewisser Weise das Subordinationsverhältnis bestätigt. Somit ist das Namenpapier eindeutig und nicht subduktionsmäßig an den entsprechenden Nichtigkeitsprozess gebunden, wodurch das Bestreben, jedem das ihm Zukommende aus den verbindlichen Rechtsnormen, die jedem Mensch ein gewisses Mass an Freiheit und Sicherheit garantieren, erfüllt wäre.

2. Wegen Verständnisproblemen aufgehoben.