Gerichtsvergleich
Der Gerichtsvergleich ist die Bezeichnung für eine gütliche Einigung zweier Streitparteien vor Gericht, die dem überforderten Rechtswesen Mühe und das Aussprechen von Urteilen erspart, die zu Präzedenzfällen werden könnten, auf die sich die Rechtssprechung in Zukunft berufen könnte. Da sich aus Angst vor Anfeindungen und Revisionen kein Gericht zu weit aus dem Rechtsfenster lehnen möchte, wird der Vergleich einem Urteil vorgezogen, obwohl der Staat im Vergleichsfall einen Teil der anfallenden Gerichtskosten übernehmen muss.
Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der wohl spektakulärste Gerichtsvergleich der jüngeren Zeit war die Einigung zwischen Staatsanwalt, Gericht und Angeklagten im Mannesmann-Prozess, der sämtliche Beschuldigten gegen die Zahlung von ein paar Erdnüssen schuldlos entließ und zur allgemeinen Entrüstung in der Öffentlichkeit führte, da die himmelschreiende Korruption und Vetternwirtschaft dieses Falles zu offensichtlich zum Himmel stank. Das Gericht hebelte den Veruntreungs-Paragraphen mit der Begründung aus, den Angeklagten wäre zum Zeitpunkt ihrer illegalen Machenschaften die Strafbarkeit derselbigen nicht bewußt gewesen und somit könnte man diese auch nicht rechtskräftig verurteilen. Hätte das Gericht in diesem Falle die Beschuldigten wegen Untreue verurteilt, wäre die übliche Praxis, Aufsichtsräte bei Firmenübernahmen mit Geld zuzuscheißen, damit sie ihre Zustimmung zur feindlichen Übernahme geben, kriminalisiert und langfristig wahrscheinlich unterbunden worden.
Doch auch Normalsterbliche vergleichen sich vor Gericht, sei es, weil ihre Klage gegen den Knallerbsenstrauch des Nachbarn aussichtslos erscheint oder sich ihr Missbrauchsvorwurf gegen den impotenten Dorfpastor als überzogen erweist. In allen Fällen dürfen sich die verglichenen Parteien beide als Sieger fühlen und sich einbilden, das Rechstwesen hätte ihnen zumindest zum Teil zu Gerechtigkeit verholfen. Der tatsächliche Sieger bleibt in den meisten Fällen die Gerichtskasse.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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