Postnatale Abtreibung
Die postnatale Abtreibung (von lat. post = "nachher", und natalis = "die Geburt betreffend") gibt überforderten Eltern die Möglichkeit, bei Nichtgefallen es sich auch nach der Geburt des Kindes nochmal anders zu überlegen. Sie wird für gewöhnlich vom 1. bis zum 24. Monat nach der Geburt angewandt, in einzelnen Fällen auch später.
Durchführung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die postnatale Abtreibung wird in der Regel ambulant, d.h. zu Hause in Eigenregie durchgeführt. Gängige Praxis ist die Verwendung von luftabschließenden Materialen, wie Kissen und Plastiktüten, die vorzugsweise bei Säuglingen über Mund und Nase gedeckt werden. Ebenfalls weit verbreitet ist das "heftige Schütteln" und "Zu-Boden-Fallenlassen" zum Behufe der Geräuschabstellung bei schreienden Wickelkindern, auch Tischkanten kommen hier häufig zum Einsatz. Weniger tatkräftige Zeitgenossen verlegen sich auf Nahrungsmittel- & Flüssigkeitsentzug bzw. auf Schlaftablettenüberdosierung.
Nachsorge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach erfolgreicher Abtreibung wird die "Nachgeburt" meistens in Blumenkästen und Tiefkühltruhen endgelagert.
Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Immer wieder wird — insbesondere von ProLife-Anhängern — diese fortgeschrittene Form der Abtreibung kritisiert, meist ohne die Situation der Familie zu berücksichtigen. Wer dies lapidar als Mord bezeichnet, verkennt völlig die Situation: Das Kind hätte sowieso keine Zukunft und würde eh ständig vom alkoholisierten Vater verdroschen, weil der ja jetzt sein Leben als Schürzenjäger an den Nagel hängen und als ungelernter Schulabbrecher irgendwo am Fließband malochen gehen müsste.
Die postnatale Abtreibung ist keineswegs widernatürlich. Ein Blick ins Tierreich offenbart eine häufige Anwendung. So ist es beispielsweise keineswegs unüblich, dass eine Eisbärenmutter ihren Nachwuchs bei Nichtgefallen durch einen beherzten Biss in die ewigen Jagdgründe befördert und anschließend auch noch auffrisst – man will ja nichts verkommen lassen. Verfechter der postnatalen Abtreibung vertreten daher immer öffter die Meinung, dass sie gesetzesmäßig sogar bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres erlaubt sein sollte, da dadurch auch die drohende Problematik der Überbevölkerung gelöst werden würde.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Erwin Schlonz: Was ist schwarz und klopft ans Fenster? - 365 Baby-im-Backofen-Witze, Abreisskalender. Heile Welt Verlag, ISBN 3-3823-7744-4
- Erwin Schlonz: Endlich wieder Ruhe! - Freizeit Ratgeber für scheidende Eltern. Nurkrampf, ISBN 9-8146-0809-2
- Erwin Schlonz: Endlich wieder Zeit! - Freizeit Ratgeber für scheidende Eltern. Deutsche Blindenstudienanstalt e. V., ISBN 4-8995-4556-5
- Erwin Schlonz: Endlich wieder Geld! - Freizeit Ratgeber für scheidende Eltern. Verlag auf Hoher See Thorwald Proll, ISBN 9-8074-9030-2
- Erwin Schlonz: Endlich wieder Sex! - Freizeit Ratgeber für scheidende Eltern. Dröger Druck Verlag, ISBN 7-5868-1167-5
- Erwin Schlonz: Endlich wieder Zeit, um in Ruhe Sex zu haben! Für Geld! - Freizeit Ratgeber für scheidende Eltern. Sturkampf, ISBN 6-5246-1438-5