Raubkopie
Die Raubkopie ist eine Erfindung der Film- und Musikindustrie. Nachdem man Kreativität und Risikobereitschaft durch gecastete Springbohnen und durch mehrfache Wiederverwertung eines erfolgreichen Kinohits ersetzt hatte, stellte man fest, dass die gewohnten zweistelligen Gewinnmargen nicht mehr erreicht wurden.
Eine künstlerische Leistung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In einem Expertengremium wurde diskutiert wie man zu den gewohnten Gewinnen zurückkehren könne, und man erfand die Raubkopie. Eine Raubkopie ist eine Kopie eines Datenträgers auf dem sich ein Film, ein Spiel oder auch Musik befindet. Leider waren bis zu jenem Zeitpunkt solche Kopien für Privatleute noch nicht verboten und nannten sich Privatkopie.
Finanzielle Meinungsverstärker wurden in unser politisches System gepumpt, um eine Änderung des deutschen Rechts zu erwirken. Um aber nicht allzu offensichtlich den deutschen Bürger zu verkaufen, einigte sich die Politik auf folgenden genialen Kunstgriff.
Nicht die Kopie ist strafbar, sondern die Umgehung des Kopierschutzes.
Da die Medienhersteller schon Millionen mit lächerlichen Kopierschutzmechanismen vergeudet hatten, sollten diese wenigsten im Strafrecht einen Sinn haben. Daher auch die Bezeichnung Raub, weil der unschuldige und wehrlose Kopierschutz bösartig umgangen oder sogar brutal geknackt wird.
Mama, du sollst doch nicht um deinen Jungen weinen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um den ganzen Nachdruck zu verleihen wurde das Strafmaß weit über den üblichen Kleindelikten wie Totschlag, Vergewaltigung und Parken auf Behindertenparkplätzen auf fünf Jahre Freiheitsentzug festgesetzt. Die finanziellen Forderungen sind in Höhe von mehreren Tausend Euro pro Titel festgesetzt. Da die Delikte meist von Schülern begangen werden, gingen die Politiker von dem Taschengeld ihrer eigenen Kinder aus, doch leider vergaßen die Politiker, dass die meisten Eltern keine finanzielle Zuwendung von der Musik- und Filmindustrie erhalten.
Trotzdem ist diese Regelung hart aber gerecht.
Das Ende vom Lied[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Leider hat sich bisher die finanzielle Situation der Film- und Musikindustrie nicht gebessert. Das Expertengremium denkt jetzt über eine gesetzliche Verpflichtung zur Abnahme von mindesten drei Artikeln pro Bürger im Monat nach. Durch gezielte Preiserhöhungen können die Gewinne somit jährlich nach Wunsch angepasst werden. Zur Regulierung soll der GEZ als Taskforce die Aufgabe übertragen werden, durch gezielte Kontrollen von Unterwäsche in Fußgängerzonen die geplanten Verpflichtungen zu erzwingen.
Alternativ erwägt man, das Strafmaß weiter heraufzusetzen und den auf frischer Tat ertappten Sündern Ablassbriefe zu verkaufen. Dazu soll Microsoft verpflichtet werden durch ein Windows-Update die Strafmaßermächtigungsoftware "Winzigweich Rule Enforcement 2010" per Auto-Update auf die PCs der Bürger aufzuspielen um somit nach signifikanten illegalen Downloads (besser Raupkopien) zu suchen.
In jedem Fall handelt es sich beim Konzept der Raubkopie um ein System mit Zukunft.