Drogen: Unterschied zwischen den Versionen
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→Kriminologie
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==Kriminologie==
[[Bild:wewantyou.jpg|thumb|Wer ist hier der Verbrecher ?]]
Dass Drogen verboten sind, ist hinlänglich bekannt. Somit weiß auch jeder, dass man durch Drogenkonsum zum Verbrecher wird. Jemand, der sich also durch Drogenkonsum selber bewusst zum Verbrecher macht, war sicher von Anfang an ein Verbrecher, der sich um Regeln des Zusammenlebens einen feuchten Kehrricht kümmert. Daher ist es vollkommen legitim, Drogenkonsum dem Strafrecht zu unterstellen, da nur Verbrecher Drogen konsumieren, man also mit Sicherheit keine Unschuldigen bestraft. Es ist daher durchaus nicht abwegig, Drogenkonsumenten in einem Atemzug mit Kinderschändern, Vergewaltigern,
Kritiker dieser strafrechtlichen Praxis wenden ein, dass im Bereich der Fernsehsucht die Schutzgelderpressung und Zwangsprostitution in Gestalt der [[GEZ]] bereits politisch institutionalisiert sei. Ferner gehe die GEZ (im Auftrag ihrer Paten natürlich nur) im Hinblick auf die "neuartige" Regelung bezüglich neuartiger Rundfunkempfangsgeräte (dazu zählen zum Beispiel internettaugliche Mikrowellenherde) schon zu einer höchst fragwürdigen Form des [[Anfixen]]s über. Die Fernsehredakteure der Privatsender seien darüberhinaus von der Werbemafia geschmiert und eine Mitwirkung der Fernsehsender am organisierten Erbrechen könne somit nur noch den naivsten der Geister verborgen bleiben.
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