Drogen: Unterschied zwischen den Versionen

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56 Bytes entfernt ,  17. März 2008
 
==Schäden==
[[Bild:Brahmane.jpg|left|thumb|''AusSieser Sieglustige kommtGeselle Haß,istschon dennmehrere derMonate Besiegtewach.'' ist bedrückt;(Dhammapada V.201)|250px]]
Wer friedsam auf den Sieg verzichtet, lebt beglückt.'' (Dhammapada V.201)|250px]]
Drogenkonsum als Mittel der Selbstschädigung ist laut Bundesverfassungsgericht zwar erlaubt, es steht dem [[Gesetz]]geber jedoch frei, eine dadurch möglicherweise entstehende "abstrakte Gefährdung" unter Strafe zu stellen. Dieser Begriff bedarf einer gewissen Erläuterung. Nehmen wir einmal an, eine der Verhaltensweisen, welche oben irrtümlich unter Sucht genannt wurden, würde der Gemeinschaft in irgendeiner Form indirekt Schaden zufügen, was ja tatsächlich nicht zutrifft, da diese Handlungen nicht durch Drogen induziert sind. Dann könnte dies zum Anlass genommen werden, um diese Handlungen unter Strafe zu stellen.
 
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