Stuttgarter Fernsehturm

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Der Stuttgarter Fernsehturm

Der Stuttgarter Fernsehturm ist der Höhepunkt eines Besuchs in Stuttgart. Über der Besucherplattform röhrt der SWR3-Elch auf UKW.

Der Fernsehturm wurde von der Stuttgarter Oberdirektion zur Einhaltung der Kehrwoche (SOzEdK) errichtet, um einen Überblick über ganz Stuttgart zu bekommen. So konnte von nun an ein Zentralregister geführt werden, wer den schwersten Straftatbestand des Schwäbischen Strafgesetzbuches (SStGB) verletzt. Dieser lautet wie folgt:

§1 SStGB: Abs1: Wer es hinterhältig versäumt den Hausflur zu kehren, obwohl es laut Hausordnung seine Pflicht wäre, wird mit 4 Wochen Maultaschenentzug bestraft. Wahlweise ist die Strafe mit dem 2 wöchigen Verbot zu ersetzen, jegliche Speisen mit Rahmsoße zu übergießen.

Abs2: hinterhältig verhält sich, wer seine Kehrwoche vorsätzlich oder fahrlässig versäumt.

Abs3: Zur Durchsetzung der Hausordnung erhält die älteste Bewohnerin der Wohneinheit volle Vollzugsmacht.


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