UnNews:Eilmeldung - Rundfunkgebühren skandalös zu niedrig

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Karlsruhe (Deutschland), 11.09.2007: Das Bundesverfassungsgericht hat den Politikern, die zuletzt nur eine unzureichende Rundfunkgebührenerhöhung beschlossen hatten, eine schallende Ohrfeige versetzt. Hektisch mit dem Grundgesetz winkend, rief der vorsitzende Richter: „Es steht geschrieben, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so viel Geld bekommen, wie sie brauchen. Vom Sparen aber steht hier nichts. Sparen müssen nur diejenigen, die ihr Geld selbst verdienen. Wer Geld von anderen kassiert, so wie die Politiker, die Hartz-IV-Bezieher oder eben die Rundfunkanstalten, der bekommt sein Geld in Höhe des Bedarfs, und hat keine Krise zu fürchten.“

ARD, ZDF und sämtliche Radiosender unterbrachen sofort ihr Programm und bringen seither ununterbrochen Sondersendungen zu diesem brisanten Thema. Korrespondenten interviewen sich gegenseitig, die Intendanten bestellten sofort neue Dienstwagen und die GEZ kündigte an, 5000 neue Spitzel einzustellen, die an vergoldeten Dienstmützen zu erkennen sein werden.

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff erklärte: „Dies ist ein historisches Datum. Keiner von uns wird jemals vergessen, wo er gewesen ist, als er am 11. September 2007 von diesem Urteil erfuhr.“

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]