UnNews:Gebührenpflicht auch für bPhones

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Leipzig (Deutschland), 28.10.2010: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte gestern entschieden, dass Rundfunkgebühren auch zukünftig für alle technischen Gerätschaften rechtmäßig sind, auch wenn sie eigentlich gar nichts mit „Eisbär, ZDF & Co“ oder „ARD, Zebra & Co“ zu tun haben.

Damit hatte es die Klage zweier Rechtsanwälte und deren zweimonate alten Mandanten abgewiesen. Dieser hatte dagegen geklagt, dass sein bPhone (Baby-Sprechfunk) nur als Kommunikationsmittel zu seinen Pflegepersonal diene und er trotzdem Gebühren dafür zahlen solle.

Seit 2007 gilt der verschärfte Gebührensatz für „neuartige und dubiose Rundfunkgeräte“, von 5,76 Euro, der selbstverständlich an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln zu entrichten ist und nicht an die DEGUFO (Deutschsprachigen Gesellschaft für unbekannte Flugobjekte Forschung e. V.).

Hier noch mal für alle UnWissenden welche technischen Gerätschaften in einem deutschen Haushalt gebührenpflichtig sind:

  • Alles was die Form eines Viereckes hat, leuchtet und irgendwie zwischen "800x600" und "16 geteilt durch 9" einstellbar ist. (auch der kaputte Commodore-Brotkasten im Keller)
  • Telefone, alle, auch die alten mit Wählscheibe. Allein die Möglichkeit beim Morgenmagazin anzurufen zählt.
  • Kaffeemaschinen, denn das röchelnde Geräusch ist nicht die Kaffeebrühe, sondern ARD-Radio-Kultur.


Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]