UnNews:Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig!

Aus Uncyclopedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Karlsruhe (Deutschland), 09.02.2010: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die geltenden Hartz IV-Regelsätze gegen die deutsche Reichsverfassung verstoßen. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Preise für Hansa Pils und Kornbrand sind zwar in den letzten Jahren stagniert, doch durch die im Grundgesetz garantierte Ausbalancierung der schweren psychischen Belastung längerer Arbeitslosigkeit ist auch der Bedarf an Alkoholika gestiegen. Der derzeit geltende Regelsatz gewährleistet nicht die ausreichende Versorgung Langzeitarbeitsloser mit Hans Pils und Kornbrand, deshalb müssen die Regelsätze bis zum Ende des Jahres 2010 neu berechnet werden. Desweiteren reicht auch der Regelsatz für Kinder nicht aus, um den Bedarf ihrer Eltern an Zigaretten, Porno-Videos und Ballonseide zu decken. Viele Eltern müssen sich und ihre Kinder heute durch die Plünderung von Altkleidercontainern mit neuen Kleidern eindecken, da das gesamte Geld für Genussmittel und Pizza ausgegeben wird. Ein unhaltbarer Zustand, der so im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.“
Die Dachverbände der deutschen Brauerei- und Zigarettenindustrie begrüßten die Entscheidung und kündigten eine Anpassung ihrer Verkaufspreise an das Urteil an.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]