ARRGH

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ARRGH steht abkürzend für Agentur für Rehabilitation durch Raubfahrten, Grog und Heldentaten und sind Kernelement einer von der Piratenpartei vorgeschlagenen Methode zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Zuge ihrer Konfrontation mit Realpolitik sah sich die Piratenpartei in jüngster Zeit zunehmend gezwungen, sich mit Lösungsansätzen für Probleme, die auch außerhalb des Cyberspace existieren, zu beschäftigen. Durch googeln wurde auf dem Parteitag in Berlin im Frühjahr 2012 herausgefunden, dass eines der größten Probleme außerhalb des Internets die Massenarbeitslosigkeit ist. Nach intensiver Wikipedia-Recherche wurde während der Tagung ein erstes Konzept zur Lösung des Problems erarbeitet. Dieses sieht vor, altbewährte Methoden zur Reduktion von Beschäftigungs- und Überbevölkerungsproblemen aus dem 17. Jahrhundert anzuwenden, zu denen u.a. Piraterie und Kolonialismus gehören. Letzterer Ansatz musste allerdings mangels noch unentdeckter Kontinente verworfen werden. Die Vorschläge wurden nach einigen Säbelduellen einstimmig ins Parteiprogramm aufgenommen.

Konzept[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Konzept zur Wiedereinführung der Piraterie sieht eine Umwandlung der Agentur für Arbeit zu lokal operierenden ARRGHen in Zusammenarbeit mit der Bundesmarine vor. U.a. soll dafür das Segelschulschiff Gorch Fock unter das Kommando der Agentur gestellt werden.

Arbeitslose würden sich bei einer Realisierung des Ansatzes nicht mehr wie gewohnt arbeitslos sondern kaperlustig melden und anschließend einen Heuervorschlag zugeteilt bekommen. Nach Vorsprache beim vorgesehenen Beutegeber, welcher in der Regel einen staatlich geprüften Kaperbrief vorweisen muss, und anschließendem Heuererfolg kann der Arbeitslose umgehend in ein geregeltes Freibeuterverhältnis übergehen. Eine Ablehnung des Heuervorschlags kann mit Strafen geahndet werden wie z.B. einer zweimonatigen Kapersperre oder Ausschluss aus der Beuteverteilung.

Für den Transport zum nächstgelegenen Hafen kommt für gewöhnlich die ARRGHe auf. Es ist vorgesehen, dass die Kaperfahrten in der Regel zum Horn von Afrika erfolgen. Dort stehen sie unter permanentem dem Schutz der NATO, welche dort seit langen Jahren eine Mission unterhält.

Arbeitslose, die als nicht kaperfähig gelten, z.B. wegen mangelnder Ausbildung am Säbel (frühere Kriegsdienstverweigerung ist kein Ausschlussgrund!), gehen nach einiger Zeit gleitlos in das sog. Piratendasein II über. Hierbei werden Beuteanteile durch Alkoholgutscheine ersetzt, in der Regel für Grog, ausnahmsweise auch für die artverwandten Alkopops.