Ehegattensplitting
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Ehegattensplitting ist die Bezeichnung für den Axtmord am Ehepartner und sich daraus ergebende steuerliche Vergünstigungen.
Rechtsgrundlagen[edit | edit source]
Der Gesetzgeber in Deutschland hat in den fünfziger und sechziger Jahren nach Wegen gesucht, die Ehe als Lebensmodell attraktiv zu halten und die Anzahl der Scheidungen auf einem akzeptablen Niveau zu stabilisieren. Mit der Einführung des Ehegattensplittings wurden Gewaltakte als Alternative zur Scheidung steuerlich attraktiv.
Das Splitting des Ehegatten führt damit auch steuerlich zu einer Halbierung des Ehegatten und der eigentlich anfallenden Steuerlast. Da nach der Durchführung des Splittings die Lebenshaltungskosten für den Ehegatten entfallen, egibt sich neben dem Steuervorteil auch eine ganz praktische Ersparnis, von der auch Geringverdiener profitieren. Auf der anderen Seite entfällt ggf. der Beitrag des bisherigen Ehegatten zum Haushaltseinkommen. Dies sollte im Vorwege durch den Abschluss einer entsprechenden Lebensversicherung kompensiert werden.
Vor Ausführung der Tat empfiehlt sich in jedem Fall die Hinzuziehung eines Steuerberaters. Auch die Klärung von Testamentsfragen beim Notar sollte vor dem Ehegattensplitting erfolgen.
Sonderfälle[edit | edit source]
Serientäter[edit | edit source]
Im allgemeinen kann der Steuervorteil aufgrund der Splittingregelung nur einmal im Jahr genutzt werden. Täter, die innerhalb eines Jahres zwei oder mehr Ehepartner umbringen, kommen allerdings in den Genuss eines anteiligen Steuervorteils für jedes Opfer. Der Steuerberater ermittelt dies an Hand einer sogenannten Splittingtabelle.
Unverheiratete[edit | edit source]
Nicht verheiratete Axtmörder sind regelmäßig von einer Begünstigung durch die Splittingregelung ausgeschlossen. Ausnahmen ergeben sich in jüngster Zeit allenfalls für gleichgeschlechtliche, eingetragene Lebenspartnerschaften.
Mordmerkmale[edit | edit source]
Die klassischen Mordmerkmale (Vorsatz, Heimtücke, niedere Beweggründe) sind nicht immer zwingend für die Anerkennung des Ehegattensplittings erforderlich. So wurden beispielsweise Affekthandlungen von den Finanzämtern in Bayern und Sachsen regelmäßig anerkannt. Das Ziel der Steuerersparnis gilt generell als niederer Beweggrund, diese müssen daher nicht gesondert nachgewiesen werden.
Wahl des Tatwerkzeugs[edit | edit source]
Grundsätzlich ist eine Axt oder ein anderes Spaltwerkzeug als Mordwaffe für die Anwendung der Splittingregelung unabdingbar. Die neuere Rechtsprechung hat hier allerdings seit 2002 einige Präzedenzfälle anderer Art zugelassen. Insbesondere bei weiblichen Tätern hat sich seither eine gesonderte Zumutbarkeitsregelung herausgebildet, denn durch die Beschränkung auf schwere Waffen wie Äxte sahen einige Richter eine Ungleichbehandlung von Täterinnen und Tätern. In diesem Zusammenhang wurden daher auch schon Küchenmesser und Pilzgerichte, in einem Fall sogar eine Bratpfanne als Tatwerkzeug anerkannt. Einige Finanzämter bestehen allerdings darauf, dass ein abweichendes Tatwerkzeug im Vorwege schriftlich beantragt und genehmigt werden muss.
Ausblick[edit | edit source]
In Zukunft könnte das Ehegattensplitting durch das sogenannte Familiensplitting ersetzt bzw. erweitert werden. Hier wird dann die gewaltsame Auslöschung der ganzen Familie steuerlich wirksam. Diese Variante wird insbesondere von der SPD favorisiert, während die christlichen Parteien nach wie vor dem traditionellen Gattenmord den Vorzug geben. Der Finanzminister der Ampelkoalition Christian Lindner entwickelte eine unblutige Alternative im Sinne der christlich-liberalen Sekte "Schwarze Null": Die Ehegatteneinsparung.