Scheidung
Die Scheidung ist eine beliebte Form einen halbwegs funktionierenden Haushalt in zwei Privatinsolvenzen aufzuteilen. Aufgrund von erhöhter Mobilität und sinkenden Transportkosten wird das Outsourcing eines Elternteiles immer attraktiver und hat zur Folge, dass vermehrt Grundschulkinder mit Bahncard ausgestattet werden und regelmäßig mehrere hundert Kilometer zwischen Playstation (werktags) und X-Box (am Wochenende) pendeln. Dieser Trend vermeidet zudem Hörschäden durch Ehekrach und trägt daher zur Gesundheit der Bevölkerung bei. Desweiteren profitiert von dem Verfahren ein kompletter juristischer Wirtschaftszweig, der nachhaltig den Dienstleistungssektor stärkt.
Modelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
„Midlife Crisis“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Irgendwann wird dem Familienvater klar, dass schreiende Babys und hyperaktive Kleinkinder ein Hindernis für die geliebten Hobbys sind. Das schreiende Baby übertönt schließlich die Motorengeräusche der Formel 1 im Fernsehen und der kleine, nach Aufmerksamkeit gierende Kevin hält den angespannten Arbeitnehmer von seiner geliebten Trinkhalle fern. Er ist zudem angewidert von der Tatsache, dass seine schwangere Frau andauernd erbricht. Der Haushalt geht in ein Chaos über und der versierte Familienvater verlässt kurzerhand das sinkende Schiff.
„Chefarztfrau“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Eine besonders lukrative Form der Haushaltsauflösung vollzieht die Ehegattin eines Großverdieners. Klassischerweise verschwindet die geschäftstüchtige Partnerin unangekündigt über Nacht, kurz nachdem sie das gemeinsame Konto leergeräumt hat. Das Humankapital wird häufig mitgenommen, falls dafür noch viele Jahre Kindergeld und Unterhalt rauszuholen ist. Großzügigerweise erledigt sie vorausschauend alle bürokratischen Hürden für eine erfolgreiche Trennung, weshalb sich gleich morgens früh Post vom Anwalt im Briefkasten befindet, bei der nur noch rechts unten unterschrieben werden muss.
Verfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Rosenkrieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Haben sich die voneinander entfremdeten bzw. verstrittenen Eheleute zu einer Scheidung durchringen können, beginnt in der Regel während des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahrs der Rosenkrieg, der mithilfe ausgebildeter Fachanwälte geführt wird. Bei dieser Auseinandersetzung geht es primär darum, den ehemaligen Lebenspartner in einem möglichst schlechten Licht dastehen zu lassen und seine moralischen Fehltritte aufzudecken. Vor dem Scheidungsrichter, der am Ende dieses Krieges die Ehe scheidet, bringt jeder nachgewiesene Fehltritt Bonuspunkte bei der Evaluierung der gegenseitigen Unterhaltspflicht bzw. der Aufteilung des Sorgerechts und besonders gewiefte Anwälte können ihren Mandanten durch diese Vorgehensweise einige Hundert Euro extra im Monat zuschanzen.
Die Verhandlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ist die schmutzige Wäsche vor den Augen der involvierten Juristen ausgiebig gewaschen worden, kommt es zur Scheidungsverhandlung. Der Richter befragt ein letztes Mal die Parteien und nuschelt die Antworten auf seine stereotypen Fragen in ein Diktiergerät. Dabei spult er immer wieder vor und zurück und überprüft die Sprachaufnahme, was die Verhandlung akustisch bizarr untermalt. Über dem Szenario liegt eine bleierne Atmosphäre und ein imaginärer Trauermarsch spielt sich in den Köpfen der ehemaligen Eheleute ab. Mit den Worten „...und hiermit erkläre ich die Ehe als rechtskräftig geschieden“ endet die Verhandlung und die ausgehandelten Beträge zur Unterhaltspflicht sowie die Entscheidungen zur Verteilung des Humankapitals werden den Geschiedenen vorgelesen.
Probleme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der pädagogisch adäquate Transfer soziologischer, charakterbildender Hilfe für Heranwachsende ist aufgrund der räumlichen Trennung oftmals nicht effizient möglich. Fortschritte in der Robotik lassen auf eine baldige technologische Lösung hoffen.
Statistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Bundesweit wurden im Jahre 2003 213 980 Ehen rechtskräftig geschieden (Quelle: Buddhistisches Standesamt).
- In 58% der Fälle beantragte die Ehefrau die Scheidung, nur in 7% der Fälle wollten beide Ehepartner die Scheidung.
- Die dabei vergossene Tränenflüssigkeit betrug rund 320.000 Hektoliter.