Promillegrenze

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Die Promillegrenze bezeichnet eine mathematische Begrenzung von Zahlenbereichen. Die Promillegrenze liegt nach dem Beschluss des Europarates vom 11.11.1995 bei 0,5. Alle ganzen Zahlen, die größer als 0,5 sind, werden dabei Schnapszahlen und die positiven ganzen Zahlen unterhalb von 0,5 und oberhalb von -2π rote Zahlen genannt. Die physikalische Formulierung der Promillegrenze und ihre Bedeutung für die moderne Schnapsdynamik findet der interessierte Fachmann im Artikel über die Spezielle Alkoholtheorie.

Mythen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1. Fälschlicherweise wird im Volksmund Volumenprozentzahl der alkoholischen Getränke, nach dessen Konsum ein Fahren im öffentlichen Straßenverkehr noch erlaubt ist, als Promillegrenze bezeichnet. Ein Bier enthält häufig aber deutlich mehr als 4% Alkohol.

2. Um besondere kleinere Parteien und sonstige Pöbelgruppen aus deutschen Landtagen und dem Bundestag fernzuhalten wurde 1952 durch eine geheime Entscheidung der Regierung Adenauer die 5 Promillegrenze durch eine 5 Prozenthürde ersetzt. Nachdem dieser Coup 1976 von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde, schlossen sich mehrere Splitterparteien zur FDP zusammen.

Zitate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Was weniger als 10% hat gilt hier als nicht-alkoholisch! - Unbekannter WG-Bewohner
  • Der Führerscheinentzug ist nichts anderes als eine Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Einmischung anderer Mittel. - Carl von Clausewitz
  • Wenn sich die Zecher stets beeilen, dann kann die Vorfahrt gefährlich seien. - Friedrich Schiller
  • "Schhab kein´n Füllerschein määähr" - Unbekannt
  • "Traaagmisch ins Audoo, ´sch fah´ eusch alle haim"
  • "Eishockey!", "Kanufahrn!", "Wirsing!"
  • "Isch fahr mit dem Auto, da sitz ich und kann net umfalln"