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== Die Verfassung des Reiches ==
[[Bild:HRR.JPG|right|thumb|200px|Wappen der römisch-deutschen Kaiser: Wichtig hier unter anderem der mutierte Zweikopfseeadler, Zeichen einer damals nicht vorhandenen Entsorgungsstrategie von atomarem Müll.]]
An der Spitze des Heiligen Römischen Reiches stand der Römisch-Deutsche Kaiser. Dieser sollte von allen Freien im Land gewählt werden, weswegen recht bald die Leibeigenschaft und Unfreiheit erfunden wurde und sich rasend schnell ausbreitete. So reduzierte sich die Wahl auf die Reichsfürsten, später dann nur noch auf wenige wichtige Reichsfürsten und Erzbischöfe. (siehe: Der Goldene Bulle). Die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches sahen sich wegen der Übertragung der Nutzungsrechte (translatio imperii) als CEO (Altdeutsch: Chef Exektuviver Offiziere; Neudeutsch: Chief Executive Officer) des Reiches, ähnlich der Cäsaren im [[Römischen Reich]] oder dem karolingischen Kaisern des [[Frankenreich]]es. Die Kaiser regierten mit Gewohnheitsrecht und fluktuiden prä-grundgesetzlichen Rechtsgebilden über das Reich. Hierbei waren sie gleichzeitig Römisch-Deutscher König und Römisch-Deutscher Kaiser, sowie Oberste Lehnsherren und Prom-Queens. Der Unterschied zwischen den römisch-deutschen Königen und Kaisern warn der, dass sich Letztere besser mit dem Papst verstanden. Wenn der Papst den König nicht zum Kaiser krönen wollte, konnte der König eine Beschwerde einlegen, indem er auf Rom zu marschierte. Teilweise mit einer Armee, teilweise auch nur in Sandalen. (vgl. der [[Gang zu Canossa]]). Da die Alpenüberquerung allerdings touristisch wenig Neues bietete wurde darauf zunehmend verzichtet, sodass es seit 1508 nur mehr einen Römisch-Deutschen Kaiser gab, welcher sich vom Papst krönen ließ (Kaiser Karl V.). Der Grund war ebenfalls der Wegfall von Reichsitalien, sowie der Zugewinn des heutigen Bundeslandes [[Mallorca]] durch Kaiser Maximilian I. und eine damit verbundene neue touristische Ausrichtung. Das wichtigste Machtinsignium römisch-deutscher Kaiser war die [[Heilige Lanze]].
[[Bild:HRR2.JPG|left|thumb|500px|Übersicht über die verfassungsmäßigen Rechte des Kaisers.]]
Rechts- wie Linksgelehrte deuten heutzutage die wichtigsten legislativen Aufgaben des Kaisers so, dass sich drei leicht untersuchbare Partikel ergeben. Zum einen verfügt er über die so genannten Komitialrechte (lat. iura comitialia), welche höflich den Reichstag mit einbezieht. Dazu gehörten unter anderem die Erhebung von Reichssteuern, der Erlass von Reichsgesetzen, sowie Friedens- und Kriegserklärungen - mit Ausnahme der Kriegserklärung an das eigene Volk, welches im '''ius perplexor''' eigens aufgeführt wurde. Zudem hatte der Kaiser durch die iura caesarea reservata limitata (Gesetze die für die Kaiser reserviert und limitiert sind) das Recht den Reichstag einzuberufen, aufzulösen oder Münz- und Zollrechte zu verändern. Hierfür wurden die Kurfürsten um Zustimmung gebeten. Die letzte legislative Rechtschaffungskohorte war die iura reservata illimitata. Im Grunde genommen war das der ganze Rest heute geläufiger Rechte, wie das Recht mit der Magd zu verkehren und so viele Rouladen zu essen, bis einem schlecht war. Hier musste niemand zustimmen, weder der Reichstag, noch die Reichsfürsten und erst gar nicht die Magd oder die Rouladen. Ansonsten waren die Aufgaben- und Machtbereiche denen eines heutigen CEO entsprechend.
=== Aufbau des Reiches ===
Unter dem Römisch-Deutschen Kaiser und den Kuhfürsten standen eigentlich ganze drei Systeme. Das erste System war das [[Lehnswesen]] oder Feudalwesen. Der Kaiser war der Oberste Lehnsherr. Ihm unterstanden die Reichsfürsten, welche wiederrum eigene Untertanen hatten. Daneben gab es aber auch das System der Reichsunmittelbarkeit. In dem Fall war beispielsweise eine Stadt nicht von einem Feudalherren abhängig, welcher vom Kaiser abhängig war, sondern sie waren selbst direkt vom Kaiser abhängig. Das hatte einige Vorteile, da der Kaiser die ganze Zeit mit der Rechtsprechung ("Ich habe Recht") beschäftigt war und man so deutlich mehr Freiheiten hatte und nur ab und an Rouladen und Mägde ausliefern musste. Das dritte eigenständige System war der [[Klerus]], welche dem Papst unterstanden. Viele Römisch-Deutschen Kaiser versuchten allerdings dieses Machtpotential auf sich zu einen, wollten aber keine Nachmacher sein und wie die Briten einfach eine eigene Kirche erfinden. Da die Kaiser dazu also nicht in der Lage waren übernahm [[Martin Luther]] diese Arbeit und erfand den [[Protestantismus]] und bedingte damit Preußen ebenso sehr, wie Albert Einstein die Atombombe.
==Trivia==
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