UnNews:Verfassungsausschuss will Grundrecht auf Peinlichkeit festschreiben

Aus Uncyclopedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Berlin (Berlin), 21.12.2011:

Das ewig peinliche "Ich trete zurück, um das Amt des .... nicht weiter zu beschädigen" macht dem Verfassungsausschuss der Bundestages Sorgen: Staatsverdrossenheit allenthalben ist die Folge. Wegen aktueller Nachrichten wird der aktuelle Bundespräsident bald ebenfalls zu diesem Schwur gezwungen. Speziell für Politiker wird deshalb im Grundgesetz in Zukunft das Recht auf Peinlichkeit eingeräumt mit dem Artikel "Niemand darf zum Rücktritt genötigt werden wegen peinlicher Vorgänge in seiner Vergangenheit." Dieser wird philosophisch begründet mit dem kategorischen Imperativ des Immanuel Kant: "Jeder blamiere sich so gut er kann." (Auch bekannt als "Was du nicht willst das man dir tu, das füge stets dir selber zu!")

Nichtsdestotrotz: Sagt ein Bundespräsident die Wahrheit, wird er ebenfalls genötigt, zurück zu treten. Wäre es nicht besser, dass ein Amtsträger gesetzlich geschützt wird, wenn er gegenüber dem Bürger die Wahrheit "whistleblowt"? Sattdessen soll jetzt das Recht auf Kungeln, Lügen, Schummeln usw. geschützt werden. Lübkes und Wulffs als das Normalmaß im Präsidialamt wären die Folge, aber mit dem Recht auf Peinlichkeit wird auch großen politischen Talenten ähnlich Silvio Berlusconi in der deutschen Politik Raum gegeben. So isses, liebe Wahlneger.

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]