Denkmalschutz
„In manchen Gegenden in Deutschland hast du's echt schwer: Du hebst die Baugrube aus und findest entweder 'ne alte Fliegerbombe oder alte Römersteine. Die Fliegerbombe holt der Kampfmittelräumdienst, aber lässt du den Römermurks nicht ganz schnell verschwinden, hast du die Historiker am Hacken und ewig und drei Tage Baustopp.“
- ~ genervter Bauunternehmer über Denkmalschutz
Denkmalschutz ist eine Einrichtung, die dem Schutz kulturhistorisch relevanter Stätten, Gebäuden und Naturdenkmäler dient. Diese sollen in dem Zustand der Erteilung erhalten werden um folgenden Generationen einen Eindruck des Lebens der vorangegangenen Generationen zu vermitteln. Denkmalschutz - bzw. die damit verbundene Denkmalpflege - kann dabei durchaus mit wirtschaftlichen Interessen einhergehen.
Baudenkmäler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um den Status eines schützenswerten Denkmals zu erhalten, muss ein Objekt von einer unabhängigen Gruppe von Kulturwissenschaftlern für schützenswert befunden werden. Dabei muss wenigstens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Kulturgeschichtliche Relevanz: Es muss möglichst alt sein und irgendwas Wichtiges muss da stattgefunden haben. Das geht besonders einfach bei Bauwerken, die bis 1945 errichtet worden sind, denn wenn es vor '45 schon da gewesen ist, hat es auch irgendwie einen Bezug zur NS-Zeit.
- Ästhetische Relevanz: Es sollte alt und ganz hübsch anzusehen sein. Oder zumindest super in die Landschaft passen. Und wenn es beides nicht ist und trotzdem stehen bleiben soll, wird es eben zu einem Mahnmal ernannt. Das geht besonders einfach bei Bauwerken, die bis 1945 errichtet worden sind, denn wenn es vor '45 schon da gewesen ist, hat es auch irgendwie einen Bezug zur NS-Zeit.
- Ökonomische Relevanz: Es ist billiger, das Ding vor sich in erodieren zu lassen, als es zurückzubauen. Gegen einen geringen Aufpreis stellt der zuständige KuWi eine kulturgeschichtliche oder ästhetische Relevanz her.
Ist der Schutzstatus erteilt, dürfen nur noch bauliche Maßnahmen getroffen werden, die die vorhandene Bausubstanz am totalen Zusammenbruch hindern.
Das Äußere sowie das Innere des denkmalgeschützten Gebäudes darf nicht verändert werden. So kann, wie im Zitat zu Eingang bereits erwähnt, bereits der Fund eines Ziegels ungeklärter Herkunft oder einer alten Scherbe in einer Baugrube bereits zu mehrjährigen Unterbrechungen der Bauphase führen.
Es gibt allerdings noch keinen Schutzstatus für Blindgänger. Davon liegen einfach noch genug in der deutschen Erde.
Naturdenkmäler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Naturdenkmäler unter Denkmalschutz sind zumeist einzigartige Gewächse, Steine, oder irgendwas, das auf natürlichem Wege entstanden ist. Bei letzteren ist es völlig gleichgültig, um was genau es sich handelt. So in 1987 konnte der Rentner Günther W. († 2011), ansässig in Dörrmoschel am Donnersberg, den Schutzstatus für eine canine Hinterlassenschaft durchsetzen, die entgegen der Behauptung seines Nachbarn († 2010), der auf deren
Beseitigung drängte, nicht von Herrn Ws. Schäferhund in des Nachbarn Vorgarten hinterlassen worden war, sondern eindeutig die Ausscheidung des Dackels des Barons von Hindenhuf aus dem Jahre 1943 sein musste. Als Grundlage seiner These konnte er der eilig aufgestellten Kommission aus Historikern, Kulturwissenschaftlern und einer romantisch veranlagten Ökotrophologin einen schwarzen Koffer voller Beweise übergeben. Der Nachbar war fortan für den Erhalt des einmaligen Naturdenkmals verantwortlich, bis sich in 2009 ein Förderverein zum Erhalt der Biomasse gründete, die bereits erste Spuren von Koprolithisierung zeigte.
Sonderformen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sonderformen im Denkmalschutz sind denkmalgeschützte Ob- oder subjekte, die weder gebaut noch natürlichen Ursprungs sind, aber von historischer Bedeutung für die Gesellschaft. Beispiele aus der jüngeren Zeit sind:
- Die verbliebenen Wähler der FDP: Eine besonders geschützte Personengruppe, die durch die Denkmalschutzbehörde verpflichtet sind, bis zu ihrem Ableben FDP zu wählen. Sie stehen allerdings nicht unter Artenschutz, da Wähler als solche noch nicht als gefährdete Art gelten.
- Lolo Ferrari (09.02.1963-05.03.2000): Ein Mahnmal gegen die überzogene Symbiose aus Natur und Synthetik. Erhalt des Schutzstatus in 1994. Seit ihrem Tod in 2000 steht Frau Ferrari als ihr eigenes Denkmal vor einem Pornokino in Grasse.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Schmiermich: Von der Bauruine zum Baudenkmal in einem einfachen Schritt. Verlagshaus Amigo, München, ISBN 0-1809-6041-2
- Grünlich: Der Baum da bleibt! - Tausend Tipps, die einen Öko seinen Willen durchsetzen lassen. Verlag für ökologisch korrekte Sichtweisen, ISBN 7-8226-7243-7
- Schutthäufer: Vom Schatz zum Schutt. Sprengerverlag, ISBN 1-3258-6090-9
Artikel der Woche 37/2015
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