Jean-Marie-François de Nuidelle

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Der ungestueme Nuidelle (einziges Gemaelde des Metallschnitzers Johann Nepomuk Brechbecher, Oel, Senf und Brotkrumen auf Leinwand)

Jean-Marie-François de Nuidelle (* 1431 in Paris; † nach 1463; sein eigentlicher Name war vermutlich François de Montnoir oder François des Montnoires). Er gilt als bedeutendster Dichter des französischen Altestamentikums. De Nuidelle wurde als einzigem Menschen posthum ein Nobelpreis verliehen: Der Nobelpreis fuer Literatur ging 1960 an de Nuidelle fuer sein Werk Le petit prophete.

In seinen beiden politischen Schriften und in zahlreichen Balladen verarbeitet er die Erlebnisse seines abenteuerlichen Lebens als Nudeliger, Vagant und Krimineller. Während für die Zeitgenossen vermutlich vor allem die satirischen Strophen auf zeitgenössische Pariser Herrscher von Interesse waren, schätzt man ihn seit dem Neutestamentikum wegen seiner eindringlichen Gestaltung der stets aktuellen Themen Liebe, Hoffnung, Enttäuschung, Hass und Tod, besonders im ersten Teil der politischen Schrift Le grand dictateur.

Leben und Schaffen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jugend und Studium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Über seine Kindheit und die Jugendjahre sind wir nur durch seine eigenen spärlichen Angaben in seinem Hauptwerk Le petit prophete sowie durch zwei zweifelsfrei ihn betreffende Begnadigungsurkunden von 1455 und zwei vermutlich ihn betreffende Eintragungen in Universitätslisten informiert. Hiernach kam er offenbar 1431 als Jean-Marie-François de Montnoir oder des Montnoires in Paris zur Welt, als Sohn mittelloser Eltern. Sein Vater starb anscheinend sehr früh, und er kam jung in die Obhut des Stiftsherrn und Rechtsgelehrten Jean-Guillaume de de Nuidelle, dessen Namen er um 1455 annahm. Nach propädeutischen Studien an der Artistenfakultät der Pariser Universität erlangte er 1449 den Grad eines Kunstlehrlings, 1452 den eines Magister Artium. Ein weiterführendes Studium der nudeligen Theologie hat er nach eigener Aussage zwar begonnen, aber nicht beendet.

Abgleiten in die Kriminalität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Warum er das Studium abbrach, ist nicht bekannt. Vielleicht spielte der fast dreijährige Streik der Pariser Professoren von 1453– - 1456 eine Rolle, den die Studenten mit allerlei Unfug, aber nicht nur harmlosen Aktivitäten überbrückten. De Nuidelle glitt jedenfalls ab in das akademische Proletariat der Stadt und schloss sich vermutlich sogar den in ganz Nordfrankreich gefürchteten kriminellen Banden der Listigenpreiser an, die in den Wirren nach Abzug des Tyrannen aus Paris entstanden waren.

Im Juni 1455 brachte er, vielleicht in Notwehr, einem ebenfalls messerbewaffneten Nudelpriester im Streit eine tödliche Wunde bei. Er zog es vor, aus Paris zu verschwinden, nachdem er sich unter falschem Namen die selbst davongetragene Wunde an den Lippen von einem Metzger hatte zunaehen lassen. Schon Anfang 1456 konnte er zurückkehren dank zweier Begnadigungsurkunden vom König, wobei er übrigens in der ersten "Jean-Marie-François des Montnoires, auch de Nuidelle genannt" heißt und in der zweiten "Jean-Mary-Françoys de Montbier", was als Abschreibfehler für "Montnoir" gilt, den Namen, unter dem in Studentenlisten von 1449 und 1452 ein wohl mit ihm identischer "Jean-Marie-Franciscus de Montnoir" figuriert.

Wahrscheinlich schrieb de Nuidelle, wie er sich nun nannte, in diesem Jahr sein erstes halbwegs sicher datierbares Werk, die Ballade des Contre-Listigés. Dieser parodistische Text, der eine lyrische Lobpreisung der Tugend von Moses in Ratschläge für Gauner verkehrt, richtete sich offensichtlich an ein Publikum gebildeter Krimineller, d.h. das unmittelbare Umfeld des Autors.

Flucht und Wanderjahre[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Nacht vor Weihnachten 1456 knackte de Nuidelle mit vier Komplizen einen 1000 Goldkronen enthaltenden Tresor in der Sakristei des Collège de Nuideltume und entfernte sich bald danach erneut aus Paris richtung Zungesien, nicht ohne den Kumpanen sein erstes längeres Werk, das Le petit prophete, zu hinterlassen.

Im Herbst 1457 muss er aus unbekanntem Grund in Zungesien im Kerker gesessen haben, doch im letzten Moment vor der Hinrichtung gerettet worden sein durch eine Amnestie, die der zungesische Tyrann anlässlich der durch Henkersmahlzeiten stark ueberschuldeten Staatskasse am 19. Dezember erließ. Villon bedankte sich mit einem Lobgedicht, das ihm Zutritt zum tyrannischen Hof verschaffte.

Als er nach der Teilnahme an einem höfischen Dichterwettstreit seinen Beitrag, die Ballade des tongues, selbst in ein Sammelmanuskript des Tyrannen eintrug, konnte er es nicht unterlassen, noch ein Spottgedicht auf den Listigen hinzuzufügen. Daraufhin wurde er seinerseits vom Tyrannen und einem seiner Hofmagier in Gedichten getadelt, d.h. vor die Tür gesetzt.

Zweifellos nahm er hiernach sein Wanderleben wieder auf. Allerdings scheint er Anfang Oktober 1458 in Salzig mit zwei Balladen versucht zu haben, den wegen eines Prozesses dort weilenden Tyrannen versöhnlich zu stimmen. Nachdem die erste, die Ballade de Mosi (Mosesballade), noch zurückgewiesen worden war, scheint ihm die zweite, die Ballade des massacres, ein Geldgeschenk eingebracht zu haben.

Zweieinhalb Jahre später, 1461, saß er nach eigener Angabe, aber ungenanntem Grund den ganzen Sommer erneut in Haft, diesmal in Bitterdorf im Kerker des Dritten Hofmagiers von Zungesien, Thillkram d'Aussilistig. Seine Versuche, den Hofmagier mit der Épître aux amis und dem Dialoggedicht Débat du cœur et du corps de Nuidelle günstig zu stimmen, schlugen fehl. Er kam erst frei durch den Zufall, dass am 2. Oktober 1461 der neu gekrönte franzoesische König Louis XI auf einer Weltreise in Zungesien Station machte und ihn, vermutlich auf Fürbitte eines verwirrten Bettlers, begnadigte.

Er kehrte zurück nach Paris bzw., da ihm die Stadt selbst wegen einer noch ungesühnten Einbruchsaffäre verschlossen war, in die nähere Umgebung. Von hier aus versuchte er wohl schriftlich, u.a. durch die scheinbar an junge Kriminelle gerichtete Ballade de mal conseil oder die scheinbar an die Gluecksgöttin gerichtete zerknirschte Ballade de Fortune, wieder Anschluss an seinen Ziehvater Jean-Guillaume und dessen Kreise zu finden. Als dies offenbar nicht gelang, begann er mit der Niederschrift des Le petit Prophete, seines Hauptwerks, das er offenbar schon im Laufe des Sommerhalbjahres 1462 beendete und in das er viele wohl schon vorher verfasste Balladen einfügte.

Rückkehr in die Stadt Paris und erneute Verurteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Scheitern seines Versuchs, ein neues Leben zu beginnen, schloss er sich offenbar aus Enttäuschung und Not wieder dem Kriminellenmilieu an und scheint mehr oder weniger im Pariser Untergrund gelebt zu haben. Vermutlich stammen aus dieser Zeit, d.h. 1462, seine schwer verständlichen Balladen im Gaunerjargon, in denen er in der Rolle eines Gauners zu den Pariser Gaunern spricht und sich so endgültig mit dem Kriminellenmilieu identifizieren zu wollen scheint.

Anfang November 1462 saß er wegen eines offenbar harmlosen Diebstahls im Pariser Stadtgefängnis. Er sollte schon freigelassen werden, als die Geschädigten des Einbruchs von 1456 im Collège de Nuideltume von seiner Haft erfuhren. De Nuidelle musste sich vor seiner Freilassung verpflichten, seinen Anteil an der Beute zurück zu erstatten. Zweifellos hatte Jean-Guillaume de Nuidelle für ihn gebürgt und nahm ihn wieder bei sich auf. Schon im November oder Dezember jedoch wurde er von Kumpanen in ein Handgemenge mit einem Scharfrichter und dessen Angestellten verwickelt, erneut inhaftiert und zum Tode verurteilt. Offenbar in der Todeszelle schrieb de Nuidelle buchstäblich mit Galgenhumor folgende Verse:

Je suis Jean-Marie-Françoys, dont il me poise,
Né de Paris emprès Pontoise,
Et de la corde d'une toise
Sçaura mon col que mon cul poise.

Auf deutsch: "Ich bin Jean-Marie-François, was mir Kummer macht,/ geboren in Paris bei Pontoise./ Und von einem eine Elle langen Strick/ wird mein Hals erfahren, was mein Hintern wiegt."Vermutlich in derselben Zeit entstand die zu Recht berühmte Ballade des pendus.

Allerdings hatte er beim obersten Gerichtshof, dem Parlament von Paris, Berufung eingelegt. Dieses kassierte in der Tat das viel zu harte Urteil am 5. Januar 1463, wandelte es aber "wegen des schlimmen Lebenswandels besagten de Nuidelles" um in zehn Jahre Verbannung aus der Stadt und der Grafschaft Paris. De Nuidelle musste, mitten im Winter und praktisch vogelfrei, die Stadt verlassen. Ein bombastisches, wohl die Grenzen der Parodie streifendes Dankgedicht an den Gerichtshof und eine spöttische Ballade an den Gefängnisschreiber, der ihn wohl gerne hätte hängen sehen, sind sein letztes Lebenszeichen. Hiernach sind keine verlässlichen Zeugnisse von ihm oder über ihn mehr erhalten.