Notenbank

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Eine Notenbank ist keineswegs ein musikalisches Sitzmöbel, denn für Musiker gibt es keine Bänke, allenfalls Stühle oder Barhocker. Das hat seinen handfesten Grund: Im Orchester darf es eben keine Hinterbänkler geben, der Dirigent muss alle im Griff haben können.

Was also ist eine Notenbank dann? Eine Parkbank, auf der wegen der von Hunden und Tauben rundherum oder mitten drauf hinterlassenen Duftnoten niemand mehr sitzen will? Ein Botschafter, der für sein Land "Eine Bank" ist, weil er immer im passenden Moment eine diplomatische Note verfasst? Oder eine Pariser Tiefkühlanstalt zur Konservierung der Düfte der Welt?

Alles komplett verkehrt. Eine Notenbank ist ein staatliches Institut, bei dem Schüler, Auszubildende, Studenten, Volontäre, Referendare, Trainees und Umschüler ihre Noten mit Zins und Zinseszins vermehren können. Zentrale Aufgabe der Notenbank ist die Beratung der Kunden, wie sie zu neuen Noten kommen. So kann ein Zimmergeselle nach Wanderjahren und Abschlussprüfung zur Ablegung einer Meisterprüfung gebracht werden, die ihm neue Noten einbringt. Jede auf der Notenbank eingezahlte Note führt praktisch zur Verpflichtung, die nächste herbeizuschaffen. Ärzte und Apotheker warnen deshalb auch vor der Gefahr der Notensucht, die besonders Kundschaft der Notenbanken befällt. So sind Ausbildungsabsolventen oft so notensüchtig, dass sie sich nur der Noten wegen zu einem Praktikum nach dem anderen versklaven lassen ("Generation Praktikum"). Und manch einen gestandenen Arbeitnehmer, der seinen Aufstieg zu neuen Berufsgraduierungen schon längst aufgegeben hat, befällt bisweilen die Marotte, sich von seinem Arbeitgeber alle Vierteljahr ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen, in dem soviel wie möglich benotet wird. Solche Kunden sind der Notenbank am liebsten, diese Zeugnisse brauchen ja nicht im sichersten Tresor aufbewahrt zu werden, denn dieser ist ja meist schon reichlich mit Habilitationsschriften angefüllt. Ein Sonderfach im Tresor bleibt allerdings den Zeugnissen vorbehalten, die ganz ohne Noten auskommen: Den Ernennungsurkunden und Ehrenzeichen der Akademien der Künste und der Akademien der Wissenschaften sowie den Nobelpreisen. Die im Leben angesparten Noten können entweder im Alter als Rente ausbezahlt werden, oder sie werden nach dem Ableben durch sogenannte "Notare" an die Erben weiter gegeben. Finden sich keine Erben, fallen die Noten des Erblassers an die Notenbank und werden so zu Banknoten.

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