Schröpfungshöhe

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Der Steuerdeckel: die Steuererklärung auf einem Bierdeckel

Die Schröpfungshöhe ist der inoffizielle Titel der Höhe eines Einkommens, welcher vom Finanzamt nicht mit einer Steuer belegt werden kann. Teilweise wird sie auch Freibetrag genannt, was jedoch der Vergangenheit angehören sollte, weil Freibetrag maskulinen Geschlechts ist und sich nicht gendern lässt. Schröpfungshöhe ist dagegen von vornherein femininen Geschlechts und muss deswegen nicht gegendert werden.

Die Höhe der Schröpfungshöhe ist variabel. Sie wird durch Sozialgesetzgebung bestimmt und durch die Inflation unterlaufen. Das Schröpferprinzip besagt, dass das Finanzamt originär die Vermögen oberhalb der Schröpfungshöhe erlangt. Welche Kaufkraft der Schröpfungshöhe verbleibt, verringert sich von Woche zu Woche. Irgendwann wird der Zustand erreicht, dass das verbleibende Vermögen, so wie in grauer Vorzeit von Friedrich Merz (CDU) schon mal angedeutet, auf einem Bierdeckel Platz findet. Daraus leitete sich dann der Begriff Steuerdeckel ab. Sowie die Schröpfungshöhe den Wert von Essenmarken unterschreitet, wird jeder der Argumentation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks folgen und das Zurverfügungstellen von Essenmarken als soziale Errungenschaft ansehen.

Und bevor jetzt einer auf die Idee kommt, sich über die Anzahl von nur 360 Essenmarken aufzuregen, dem sei gesagt, dass das Finanzjahr nur 360 Tage hat.


Pfeil.jpg Hat gar nichts zu tun mit Einkommenssteuererklärung