Hausordnung

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  1. Du sollst Deinen Hausmeister respektieren und ehren (gegen ab und zu ein Bierchen – gut gekühlt vor der Hausmeisterwohnung neben dem Kehrblech abzustellen – hat Er nichts einzuwenden).
  2. Du sollst Deinen Hausmeister nicht lästern und Ihm keine Spitz- oder Schimpfnamen verleihen (gegen das Verleihen interessanter DVDs – neutral verpackt vor der Hausmeisterwohnung neben dem Kehrblech abzulegen – hat er nichts einzuwenden).
  3. Du sollst sonntags, feiertags und an allen Werktagen zwischen 0:00 und 24:00 Uhr keinen Krach, keinen Dreck oder überhaupt was machen.
  4. Du sollst Deine Mutter und Deinen Vater vom Hausmeister grüßen und sie in Seinem Namen fragen, wie um Himmels Willen ihnen sowas wie Du passieren konnte.
  5. Du sollst Deine todlangweiligen Hausmeister-Witze für Dich behalten.
  6. Du sollst nicht ehebrechen (gegen Frauentausch o.ä. hat der Hausmeister aber nichts einzuwenden; die Frau – frisch gewaschen und ra frisiert – vor der Hausmeisterwohnung neben dem Kehrblech abstellen).
  7. Du sollst weder das Kehrblech noch sonstige für den Hausmeister unabdingbare Dinge (z.B. die abgestellten Bierchen oder DVDs vor der Hausmeisterwohnung) entwenden. Die Post für die anderen Mieter geht auch nur den Hausmeister was an (vor allem die neutral verpackten Päckchen).
  8. Du sollst Dich nicht vor der Kehrwoche drücken und behaupten, Du hättest die Türklingel nicht gehört.
  9. Du sollst nicht begehren Deiner Mitmieter Wohnung.
  10. Du sollst nicht begehren Deiner Mitmieter Krempel, noch den Plasma-Fernseher, Subwoofer, Whirlpool und sonst alles, was dem Hamster Hausmeister ist.


Einwände und Beschwerden gegen die Hausordnung oder Mitmieter werden vom Hausmeister persönlich einmal jährlich am 30. Februar entgegengenommen.

gez. Krause