Krankheitsreform

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Die Krankheitsreform war ein neuartiger Ansatz zur Senkung der Krankenkassenbeiträge. Sie wurde im Jahr 2025 entwickelt, als nach der dreiundachtzigsten gescheiterten Gesundheitsreform der Gesundheitsminister Hans Tschi endlich erkannte, warum all diese Reformen nicht funktioniert hatten. H. Tschi war nämlich aufgefallen, dass das Problem ja eigentlich nicht die Gesunden, sondern die Kranken waren, nicht die Gesundenkassenbeiträge waren zu hoch, sondern die Krankenkassenbeiträge, und nicht die Gesundenhäuser hatten Probleme, sondern die Krankenhäuser. Somit war klar, dass eine Gesundheitsreform gar nicht funktionieren konnte, sondern nur eine Krankheitsreform die Lösung sein konnte.

Konzept[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das zentrale Konzept der Krankheitsreform war die Redefinition des Begriffs Krankheit. Indem die Krankheitsdefinition angepasst wurde, konnte die Zahl der Kranken bei minimalen Kosten deutlich gesenkt werden. Und dabei mussten die Betroffenen noch nicht einmal behandelt werden, sie wurden einfach durch Gesetzeserlass aus der Ferne geheilt. Dies entlastete natürlich auch die Krankenkassen und Krankenhäuser, die sich mit diesen Patienten nicht mehr auseinandersetzen mussten.

Ein Problem war natürlich, dass die Krankheitsdefinition vorsichtig angepasst werden musste. Hätte man alle Menschen per Gesetz geheilt, wäre ja das gesamte Krankheitssystem zusammengebrochen, und es hätte massenweise arbeitslose Ärzte, Krankenschwestern, Krankenkassenverwaltungsfachangestellte und auf Patientenrecht spezialisierte Anwälte gegeben. Deshalb wurde bei der Reform darauf geachtet, dass diese Berufsgruppen immer noch genug zu tun hatten. Um die Vollbeschäftigung trotz sinkender Patientenzahlen aufrechtzuerhalten, wurde die Bürokratie entsprechend erhöht, so dass beispielsweise ein Arzt nach der Reform typischerweise 90 Prozent seiner Zeit auf das korrekte Ausfüllen von Formularen verwandte.

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem durchschlagenden Erfolg der ersten Krankheitsreform wurden bald darauf weitere, auf demselben Konzept beruhende Reformen durchgeführt. Dies betraf nicht nur das Krankheitswesen, wo schließlich die Anzahl der Patienten deutschlandweit auf fünf reduziert werden konnte, die jedoch weiterhin rund zwanzigtausend Ärzte rund um die Uhr beschäftigten, sondern auch andere Bereiche der Gesellschaft. So konnte durch eine Pflegereform die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen auf einige hundert reduziert werden, die Reform des Arbeitsmarktes lieferte eine Arbeitslosenquote von 0,1 Prozent (wobei die Hälfte der Arbeitssuchenden Stellen in der Bürokratie fanden, während die andere Hälfte per Definition nicht mehr arbeitslos war, da sie vollauf damit beschäftigt waren, den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen durch Ausfüllen vieler unterschiedlicher Formulare Arbeit zu geben, und somit zu den Arbeitgebern gezählt wurden).