Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist ein bürokratisches Monstrum, welches überzeugten Bürokraten und verfassungstreuen Beamten orgiastische Schübe vermittelt. Es dient in erster Linie dazu, geplante Baumaßnahmen in Wald, Stadt und Flur gegen den Willen der Bevölkerung durchzudrücken und möglichst kostenintensiv zu realisieren.
Durchführung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Am Anfang eines Planfeststellungsverfahren steht immer der Plan eines geschmierten Politikers, seinem Freund dem Bauunternehmer einen lukrativen Auftrag zuzuschanzen und von dem dafür erhaltenen Schmiergeld einen Urlaub auf einer Finca in der Karibik zu machen oder sich ein neues Haarteil anzuschaffen. Es kommt dann zu einem Erörterungstermin, bei dem ausgesuchte und vorher auf Kurs gebrachte Bürger und Bürgerinnen Einwände gegen die geplante Baumaßnahme äußern können. Diese bleiben in der Regel aus, weil die Volksvertreter im Vorfeld alle einen Flachbildschirm und/oder eine Lebensversicherung auf Kosten des Bauträgers erhalten haben.
Die verantwortliche Feststellungsbehörde gibt daraufhin grünes Licht für das Bauvorhaben, etwa den Bau einer sechsspurigen Schnellstraße durch ein von Juchtenkäfern bewohntes Naturschutzgebiet oder den Bau eines unterirdischen Flughafens im Wattenmeer vor Spiekeroog. Ist die Genehmigung einmal erteilt, ist das Bauvorhaben durch keine weiteren Interventionen eines Gerichts oder einer Bürgerinititative mehr zu stoppen, auch nicht falls sich herausstellen sollte, dass die Schnellstraße überdimensioniert ist, da im betreffenden Gebiet die Landflucht alle Dörfer und Städte menschenleer gemacht hat oder dass Flugzeuge aus unterirdischen Flughäfen heraus nicht starten können, da dort die Luft zum fliegen fehlt.
Psychologische Wirkung auf Politiker und Beamte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Hört ein Beamter oder Politiker das Wort Planfeststellungsverfahren versteift sich auf der Stelle sein Gemächt, bei Politikerinnen kommt es umgehend zu Feuchtgebieten. Schweißbildung und erhöhter Puls lassen das Gesicht des Beamten erröten und unmittelbar nach diesem Anfall überkommt ihn oder sie der unbändige Drang, das Wort "Planfeststellungsverfahren" mehrmals in kurzen Abständen auszurufen oder gar zu schreien. Passiert eine solche Attacke während einer Talkshow im Fernsehen ist es für Nicht-Beamte und Berufsdemonstranten unschön mit anzusehen, wie sich planfeststellungsverfahrensaffine Menschen währen ihres Anfalls gebärden. Der totale Verlust des gesunden Menschenverstandes in Kombination mit absoluter Unbelerhbarkeit macht derart betroffene Menschen für öffentliche Diskussionen ungeeignet, selbst wenn es sich dabei um wichtige Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft handelt.