Antidiskriminierungsgesetz
Das Antidiskriminierungsgesetz (auch: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Ismirdochegal) ist ein im Jahre 2000 von der Europäischen Union iniitiertes Gesetz gegen die Diskriminierung. Es verbietet jede Form der Anwendung unterscheidungsmerkmalsbetonender Bezeichnungen, insbesondere Geschlecht, Größe, Volumen, Farbe und akustische, orthopädische sowie optische Hilfsmittel.
Dies hat vielerlei Konsequenzen, aber das ist doch ganz egal.
Konsequenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gesellschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Kein/e Frau/Mann darf mehr Frau/Mann genannt werden, denn in ihrem/seinem Innern fühlt sie/er/es sich eventuell keinem Geschlecht zugehörig oder möchte sich lieber im Damen-/Herrenklo erleichtern.
- Behinderte dürfen weder als solche noch als "Krüppel" bezeichnet werden, sondern als
BürgerMenschen, die sich besonderen Herausforderungen gegenübersehen bzw. -stellen (Blinde, ääh Sehbehind ääh Menschen mit Herausfordeungen in der Optik oder wie jetzt?). - Flüche, die gegen andere Personen gerichtet sind und sich auf eine Aktion einer höheren Instanz berufen, wie etwa "ich wünsche, daß Gott dich auf beiden Augen blind macht" sind unzulässig, da sie alle anderen Gottheiten außenvorlassen. Zulässig ist der Fluch in dieser EU-Form: "ich wünsche, daß Gott, Allah, Jahwe, das fliegende Spaghettimonster, [Nennung aller nordischen Gottheiten], [Nennung aller indischen Gottheiten], [Nennung aller altgriechischen Gottheiten], [Nennung aller romanischen Gottheiten], [Nennung aller Zigeunergottheiten], [Nennung aller sonstigen Gottheiten], [Nennung aller sich auf dem Weg zu Gottheiten befindenden Halbgottheiten], [Berücksichtigung der Nichtgläubigen und Friedrich Nietzsche], dich auf beiden Augen blind macht".
Gesundheitswesen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Die Anwendung von Schulmedizin ist unzulässig, da sie Wunderheilung bewusst ausschließt und diskriminiert.
Rechtswesen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Strafprozesse gegen Kriminelle sind sittenwidrig, da es gegen ihre menschliche Würde verstößt, im Gerichtsaal ihren Opfern erneut gegenübertreten zu müssen.
- Das Verweigern der Ausgabe eines Schulabschlusses oder akademischen Titels ist unzulässig, da es die Faulen diskriminiert.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ab sofort rechts- und sittenwidrig, da diese die Raser und Besitzer schneller Autos einschränken und diskriminieren.
- Das Ablehnen von Bewerbungsschreiben ist untersagt, da alle Menschen ein Recht auf Arbeit haben, auch Personen mit eklatanter Rechtschreibeschwäche und Analphabeten.
Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Schwarz-Weiß-Abbildungen und -malerei stehen noch zur Debatte, da sich der/die/das Bundestag/-nacht noch nicht für den/das/die richtigen Grauwert entscheiden konnte. Favoriten sind bisher Betongrau, Grauwalgrau und Seniorengrau.
Aktuelle Entwicklungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Rechtsmäßigkeit des Antidiskriminierungsgestzes ist derzeit jedoch umstritten. Es läuft eine Klage am Landgericht Hamburg, welche - unter Berufung auf das Antidiskriminierungsgesetz selbst - beanstandet, das Gesetz sei nicht gültig, solange es nicht parallel unter den Namen Diskriminierungsgesetz, Antikriminierungsgesetz, Prokriminierungsgesetz, Gesetz und Antigesetz veröffentlicht werde.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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