Betreuung (Recht)
„Betreuung rockt!“
- ~ Campino über Betreuung
Die Betreuung Volljähriger ist eine zukunftweisende Rechts- und Gesellschaftsform, die seit 1992 die Entmündigung Volljähriger abgelöst hat, weil der Begriff Betreuung sympathischer klingt als Entmündigung und in Hinsicht auf die menschenverachtenden Aktivitäten während des Dritten Reichs - durch die hunderttausende entmündigte Menschen im Rahmen des Euthanasie-Programms ihr Leben verloren und „geistesschwache“ Personen oder Menschen mit Erbkrankheiten entmündigt wurden (siehe z.B. Ehegesundheitsgesetz von 1935) - nicht so vorbelastet daherkommt, auch wenn es für die betreute Person de facto vergleichbare Konsequenzen hat.
Ausprägung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die BetreuerIn übernimmt für die betreute Person Dinge des öffentlichen und privaten Lebens, welche diese aufgrund ihrer geistigen und/oder physischen Verfassung nicht mehr wahrnehmen kann. Ferner bestimmt die BetreuerIn den Aufenthaltsort der betreuten Person, verprasst deren Vermögen oder verwaltet deren Unterschuldung und kümmert sich um die regelmäßige Gabe von Psychopharmaka, Alkohol oder anderer Drogen, die der betreuten Person bei der Bewältigung des täglichen Lebens helfen.
Hat z.B. eine betreute Person keine Zähne mehr, nimmt die BetreuerIn für sie die Nahrung auf, hat die betreute Person keine Genitalien mehr, führt die BetreuerIn sexuelle Aktivitäten in ihrem Namen aus, kann die Person nicht mehr gehen und ist auch nicht rollstuhltauglich, geht die BetreuerIn für sie zur Wahlurne oder auf den Strich, hat die Person keine Freunde, wird die BetreuerIn zum einzigen Freund und heiratet die betreute Person sogar gelegentlich und zeugt mit dieser weitere Betreuungsopfer, hat die betreute Person Kanarienvögel in der Wohnung oder im Kopf, wird die BetreuerIn deren Exkremente entsorgen und die Vogelfütterung übernehmen.
Im Einwilligungsvorbehalt des Betreuungsrechts ist vorgesehen, dass wichtige Erklärungen des Betreuten im Schrift- und Rechtsverkehr mit z.B. Schwiegermüttern, Drogendealern, Klavierstimmern, Ämtern und Gerichten einer Einwilligung durch die BetreuerIn bedürfen; das schützt die betreute Person vor dem eigenen Wahnsinn und schafft genügend Spielraum für deren zielführende Manipulation, besonders in Hinsicht auf ihr eventuell zu verwaltendes Vermögen.
Der BetreuerIn obliegt nach § 1907 BGB auch die Aufenthaltsbestimmung der betreuten Person, also die Festlegung, wo sie wohnt, haust bzw. dahinvegetiert. Angesichts des grassierenden Wohnungsmangels allerorten ist eine freiheitsentziehende Unterbringung der zu betreuenden Person - z.B. in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung oder einer Justizvollzugsanstalt - einem normalen Mietverhältnis vorzuziehen, so lassen sich auch die Betreuungskosten insgesamt effektiv verschlanken.
Da eine BetreuerIn nur ca. 425 € im Quartal pro Opfer bekommt (Stand 2017), ist es für ein Betreuungsbüro ein sinnvolles Geschäftsmodell, möglichst viele Menschen zu betreuen und möglichst wenig dafür zu tun. Also überlässt man die betreute Person am besten weitestgehend sich selbst und schreitet nur ein, wenn diese sich wund liegt oder ihr Ableben droht, denn mit dem Ableben einer KlientIn wird dem Betreuungsbüro auch der Regelsatz gestrichen.
Vision[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Führende skandinavische Soziologen haben unter Leitung des finnischen Wissenschaftlers Dr. Dr. Kalle Humalainen Yritys während zahlreicher dunkler Winter mit viel Alkohol und unter hohem Leidensdruck ein visionäres Konzept für eine neue Gesellschaft entworfen, in der der Großteil der Bevölkerung vom kleineren Teil betreut wird. Alle privaten und öffentlichen Aktivitäten jedes Bürgers werden aktiv betreut, diverse Überwachungstechniken helfen bei der logistischen Bewältigung der Betreuungspflichten, hier ein paar prominente Beispiele:
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- Betreutes Wohnen - in dieser Wohnform leben mehrere Betreute in einer Wohnung, einem Zimmer oder einer Kammer, man betreut sich gegenseitig rund um die Uhr, die von Amts wegen eingesetzte BetreuerIn beobachtet das Treiben mit professioneller Distanz von außen durch eine getönte Scheibe und schreitet nur ein, wenn es Tote geben sollte.
- Betreutes Mobben - in großen Firmen und Behörden empfiehlt es sich, das Mobbing unbeliebter Mitarbeiter in geregelte Bahnen zu lenken, das macht das Mobbing insgesamt effektiver und weniger zeitintensiv. So kann die BetreuerIn den MobberInnen praktische Tips bei der psychologischen Kriegsführung geben und in regelmäßigen Schulungen neue Ansätze beim Mobbing vermitteln.
- Betreutes Arbeiten - ein wichtiges Thema bei der Schaffung der neuen Gesellschaft ist die Betreuung berufstätiger Mitbürger bei ihrem Tun. Das steigert die Produktivität und Wertschöpfung im Allgemeinen, da die betreuten ArbeiterInnen durch intensivste Überwachung und Kontrolle dazu motiviert werden, effizienter zu arbeiten, weniger Pausen und mehr Überstunden zu machen sowie sich insgesamt weniger aufmüpfig ihren Vorgesetzten gegenüber zu verhalten.
- Betreutes Betreuen - da es regelmäßig zu Missbrauch kommen kann, wenn eine raffgierig-korrupte BetreuerIn es vor allen Dingen auf das Vermögen und nicht auf das geistige und körperliche Wohl der zu betreuenden Person abgesehen hat, überwacht in der Praxis eine speziell dafür ausgebildete Gruppe von BetreuerInnen alle anderen BetreuerInnen, und achtet darauf, dass sie auch etwas vom konfiszierten Kuchen abbekommen.
- Betreuter Terrorismus - immer mehr Menschen wenden sich dem Terrorismus zu und geben bei Umfragen als Berufswunsch Islamist, Djihadist oder Nazi an. Viele der Anwärter sind schlecht ausgebildet, haben keinen LKW-Führerschein und auch kein zertifiziertes Terrorcamp besucht. Hier greift der Betreute Terrorismus: Bei jedem Anschlag wacht eine BetreuerIn über die möglichst effektive Ausführung, gibt Tips bei der Zielsuche und der logistischen Planung, stellt Netzwerkverbindungen her, und sorgt für ausreichend Motivation und Spaß bei der Arbeit. Sollte die AttentäterIn den Anschlag außerplanmäßig überleben, gehört auch deren psychologische Betreuung zum Aufgabengebiet der BetreuerIn.
Work In Progress[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei der oben skizzierten, noch im Entwicklungszustand befindlichen Gesellschaftsform ist noch nicht geregelt, welcher Teil der Bevölkerung betreuend tätig ist und welcher Teil betreut wird. Die skandinavische Forschergruppe bietet verschiedene Lösungsansätze, wie z.B. das Losverfahren, Körpergröße, IQ, Körbchengröße, Hüftumfang, Wohlstandsquotient, Lobbyanbindung, gesellschaftlicher Stand, um nur einige zu nennen. Geklärt werden muss auch noch, wie viele Menschen maximal von einer BetreuerIn betreut werden können, im Gespräch ist ein Quotient von 1:10, auf Deutschland hochgerechnet würden dann 8.130.269,2 Menschen die anderen 73.172.422,8 betreuen, wir schaffen das!
Hat sich das neue System einmal etabliert, könnte eine Art Kastensystem eingeführt werden, bei dem sich der BetreuerInnen-Status automatisch an die Nachkommen vererbt, denn es ist jetzt schon abzusehen, das es ein Privileg sein wird, auf der Seite der BetreuerInnen zu stehen.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Dr. Dr. Kalle Humalainen Yritys: Die betreute Gesellschaft. Papierkram Publishing, ISBN 4-7549-9737-3
Artikel der Woche 03/2017
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Artikel des Monats Januar 2017
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