Lichtgeschwindigkeit
Pseudowissenschaft. Der Inhalt dieses Artikels ist doch offensichtlich reine Spekulation. |
Lichtgeschwindigkeit bezeichnet die Tragödie, dass sich Licht auch auf deutschen Straßen an eine Höchstgeschwindigkeit zu halten hat. Hierfür spielt es keine Rolle, ob es sich um Fernlicht, Abblendlicht, Bremslicht, Standlicht, Rücklicht, Blinklicht oder Warnblinklicht handelt.
Auswirkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Veranschaulichen lässt sich die begrenzte Lichtgeschwindigkeit folgendermaßen: Zieht jemand den Stecker aus der Sonne, kann man noch etwa 8 Minuten lang die Zeitung auf dem Autobahnrastplatz lesen, bis es auf der Erde dunkel wird.
Das tückische am Tempolimit für Licht ist jedoch, dass man auch keine Nachrichten schneller als mit Lichtgeschwindigkeit übermitteln kann. Sollte also irgendein Tolpatsch versehentlich über das Stromkabel der Sonne stolpern, könnte er niemanden auf der Erde mehr rechtzeitig warnen, dass es gleich finster wird. Die Folgen für den Straßenverkehr wären verheerend.
Festlegung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausgedacht hat sich diese gemeingefährliche Beschränkung ein offenbar wahnsinniger Verkehrsminister mit dem selben Namen wie Albert Einstein, der aber alles abstreitet und auf den unbekannten Physiker Adolf N. Atur oder Gott schiebt. Der bekannte Fernfahrer, Quanten-Lobbyist und Verwalter schwarzer Konten im Weltall Stefan Hawkönig verweigert in diesem Zusammenhang seit Jahren erfolgreich jede Aussage, weil er seinem Freund Albert sein Ehrenwort gegeben hat.
Die Willkür und Reglementierungswut der Verkehrspolitiker geht aber noch weiter: So soll die Lichthöchstgeschwindigkeit ausschließlich im Vakuum zulässig sein und dort genau 1079252848,8 km/h betragen. Da sich diese krumme Zahl kein normaler Mensch merken kann, wird sie im Amts-Chinesisch verharmlosend mit c0 abgekürzt. Vermutungen, es würde sich bei der Zahl um einen Code der Illuminaten handeln, sind per Beschluss eines Verkehrsgerichts unwiderlegbar falsch.
Das Licht hat nach dem Willen der EU-Kommission für Verkehrserleuchtung im Vakuum keine Wahl: Es muss sich sogar mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit bewegen. In der Praxis bedeutet diese unsinnige Regelung, dass ein ahnungsloser Lichtstrahl das Rechenzentrum des deutschen Autobahnleitsystems Eva Herman genauso schnell zu durchqueren hat wie einen gleich langen Streckenabschnitt im freien Weltraum.
Messung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Messung der Lichtgeschwindigkeit ist nicht schwierig, aber nichts für ängstliche Naturen, weil man dazu das Licht ausmachen muss. Entgegen weitverbreitetem Aberglauben braucht man jedoch weder eine tote Katze, noch einen Kreuzweg, Vollmond oder Mitternacht. Physiklehrer brauchen dazu aber vor allem etwas länger und einen Aufenthalt in der Augenklinik wegen Missachtung aller Sicherheitsvorschriften.
Der Bürokratenirrsinn hat aber noch kein Ende, sodass sich die Messung praktisch erübrigt: Jeder, der meint, er würde im Vakuum eine andere Lichtgeschwindigkeit als die amtlich vorgeschriebene messen, muss seine Uhr und seinen Zollstock so anpassen, dass alles wieder stimmt. Diese Vorschrift ist offensichtlich ein Zugeständnis an die Uhren- und Zollstocklobby.
Als gesetzestreuer Bürger wird man in dem Glauben gelassen, dass man je nach Fahrgeschwindigkeit relativ zu anderen Verkehrsteilnehmern unterschiedliche Uhren und Zollstöcke bräuchte. So ist auch zu erklären, warum die Autofahrer an Ampeln immer wieder von Geschäftemachern belagert werden, die ihnen für die jeweilige Geschwindigkeit passende Messgeräte andrehen, das Auto samt Zollstock schrumpfen, das Körpergewicht des Fahrers oder den Alterungsprozess der Beifahrerin manipulieren wollen.
Aufgeklärte Leser der renomierten Fachzeitschrift AUTO BILT wissen natürlich, dass das alles Nepp ist. Ihnen genügt etwas Grundschulmathematik, um Schrumpfung, Alterungsprozess und Massenzunahme anderer Verkehrsteilnehmern anzugeben und in äquivalente Kraftausdrücke umzuformen, während sie relativ zu ihnen mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind.
Bußgeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Fortbewegung mit Lichtgeschwindigkeit ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Photonenrechte ausschließlich dem Licht vorbehalten; anderen Verkehrsteilnehmern ist das bei Strafe verboten. Dies wird von Verkehrsjuristen aus dem Gesetz zur Gleichstellung von Raum und Zeit hergeleitet.
Nach einem intergalaktisch gültigem Bußgeldkatalog berechnet sich der zu zahlende Eurobetrag eines Verkehrsteilnehmers mit der Mittagsruhemasse und der Geschwindigkeit bei unerlaubter Annäherung an die Lichtgeschwindigkeit nach der Formel
Die Ahnungslosen Dummköpfe zur Abschaffung von c0 (ADAc0) vermuten hinter dieser vordergründigen Abzocke aber vor allem ein hintergründiges Ablenkungsmanöver. So könnten die gängigen Radarfallen, die selbst mit Licht arbeiten, keine Objekte erfassen, die sich schneller als das Licht fortbewegen.
Diese Blindheit nährt immer wieder Gerüchte um die Existenz von Verkehrsteilnehmern, die sich unerkennbar mit Überlichtgeschwindigkeit bewegen würden und im Volksmund Tachionen genannt werden. Nachweisbar im Trend liegen aber nur manipulierte Tachos, die dem Fahrer selbst im Stau Überlichtgeschwindigkeit vorgaukeln.
Abgrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Lichtgeschwindigkeit ist nicht zu verwechseln mit der deutlich niedrigeren Schallgeschwindigkeit. Eine weitgehende Harmonisierung wird jedoch international angestrebt. Die unterschiedlichen Werte für Licht- und Schallgeschwindigkeit führen derzeit im Straßenverkehr zu dem unbefriedigenden Effekt, dass man beim Hören eines Unfalls den Anblick des Aufpralls schon verpasst hat.
Spezielle Alkoholtheorie und Äther haben per Beschluss des Europäischen Parlaments im Straßenverkehr nichts zu suchen – was aber nicht sagt, dass man sie dort nicht findet.
Artikel der Woche 06/2008
|
Artikel des Monats Februar 2008
|