Riester-Rente
Vorsicht, Fakten!
Auch wenn es unwahrscheinlich klingt: Einige oder alle der Informationen in diesem Beitrag sind wahr und nicht erfunden.
Die Riester-Rente (zunehmend auch: Riester-Ente) ist eine staatlich geförderte, von deutschen Staatsbürgern privat finanzierte Möglichkeit für Banken und Versicherungskonzerne, sich billig und ohne große Fragen mit üppig verzinstem, langfristigem Fremdkapital einzudecken unter dem Vorwand der privaten Altersvorsorge. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht dabei auf Walter Riester zurück, einen schlecht verfugten SPD-Fliesenleger aus dem Allgäu, der diese Fehlkonstrunktion 2001 während seiner Amtszeit als Bundesasozialminister einführte in der Meinung, die private Altersvorsorge damit überhaupt erst erfunden zu haben.
Die Riester-Rente gilt als eine der wesentlichen Glanzleistungen der damaligen Rot-Grünen Bundesregierung, neben den Windkraftanlagen ohne Hochspannungsleitungen, dem ersten NPD-Verbotsverfahren, der Unternehmenssteuerreform, der Lkw-Maut und dem Jobfloater im Bundeskabinett.
Anlass[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Anlass zur Einführung der Riester-Rente war der Demografische Wandel in Deutschland, wonach immer weniger Erwerbstätige immer mehr vom Gesundheitssystem zwangslebensverlängerte Rentner durchfüttern müssen. Dieses politsch institutionalisierte Naturgesetz stellte die Gesetzliche Rentenversicherung, den Bundeshaushalt und insbesondere die privaten Finanzkonzerne vor große finanzielle Schwierigkeiten.
- Die Deutsche Rentenversicherung lief infolge des Rückgangs der Zahl der Beitragszahler bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten Gefahr, in finanzielle Schieflage zu geraten. Um der angesichts nie vorhandener Rücklagen notwendigen Erhöhung des Rentenbeitrags auf 96,3 % zu entgehen, entstand somit seitens der Rentenversicherungsträger der Wunsch, den Beitragszahler verstärkt zur Kasse zu bitten und dabei gleichzeitig das Rentner-Dasein zukünftiger Generationen durch künstlich herbeigeführte chronische Finanznot möglichst unattraktiv zu machen.
- Dazu kam der Wunsch des Bundesfinanzministeriums, auch in eigener Sache Altersvorsorge zu betreiben, also Vorsorge für den Fall, dass (zu) viele Menschen angesichts zu geringer Altersrenten auf Zuzahlungen in Form von Grundsicherung angewiesen sein werden. Um dieser finanziellen Belastung der öffentlichen Haushalte entgegenzuwirken sollte gerade Menschen mit geringem Einkommen eine Möglichkeit gegeben werden, den Staat im Alter durch private Vermögensbildung auf eigene Kosten gebührend zu entlasten.
- Etwa zur gleichen Zeit bemerkten Banken und Versicherungsgesellschaften, dass aus unerfindlichen Gründen niemand mehr ihre mit üppigen 1,5 % verzinsten Bausparverträge abschließen wollte und auch die steuervergünstigte Finanzierung von Schrottimmobilien in den Neuen Bundesländern nurmehr schleppend voranging. Gleichzeitig erhöhte sich stetig die Zahl der Anspruchsberechtigten aus den privaten Lebensversicherungen, deren Gelder der Vorstand allerdings gerade am Neuen Markt zu Top-Konditionen verfrühstückt hatte und dadurch, äh, irgendwie gerade nicht freimachen konnte. Somit befand sich die Finanzwirtschaft etwa zur gleichen Zeit händeringend auf der Suche nach einer neuen, dauerhaften Einnahmequelle.
Umsetzung durch Rot-Grün[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Zufall wollte es, dass die Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt dieser Problemstellung eine sozialdarwinistisch-ökofundamentalistische Bundesregierung („Rot-Grün“) sein Eigen nannte. Aus den traditionell hoch entwickelten Fähigkeiten hinsichtlich des Verständnisses für ökonomische Zusammenhänge und des klugen Umgangs mit Geld jener Politikerklientel im Allgemeinen und des seinerzeit amtierenden Fliesenlegers Bundesasozialministers Walter Riester im Speziellen entstand 2001 jenes Meisterwerk namens „Riester-Rente“.
Ausgehend von ihren eigenen finanziellen Fähigkeiten ging die damalige Bundesregierung konsequenterweise davon aus, dass der Deutsche im Durchschnitt nicht bis drei zählen kann und zu kapitalgedeckter Altersvorsorge in Eigenregie nicht ansatzweise in der Lage ist. So sollte der Bürger folgerichtig dazu bewegt werden, sein Erspartes nicht selbst zu verwalten, sondern den Mühlen der Finanzwirtschaft anzuvertrauen. Gleichzeitig war es gerade für eine Regierung unter Führung der Sozialdarwinisten nur konsequent, den Wünschen der Finanzwirtschaft selbstverständlich in vollstem Umfang zu entsprechen, einen möglichst großen Teil dieser selbstfinanzierten Altersvorsorge in die eigenen Taschen umzuleiten und den Bürger im Alter auch jenem Alter entsprechend aussehen zu lassen.
FehlKonzeption[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzahlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Konzeption der Riester-Rente sieht vor, dass eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, der so genannte „zulagenberechtigte Personenkreis“, monatlich einen kleinen Teil seines sauer verdienten Gehalts in ein Fass ohne Boden einwirft. Unterhalb des Fasses stehen die privaten Finanzdienstleister mit vollen Händen bereit, um die einströmenden Summen entgegenzunehmen und bis zum Renteneintrittsalter des Versicherungsnehmers für ihn aufzubewahren und dabei seelenruhig für ihre eigenen Zwecke zu verbuchen. Im Gegenzug stellen sie dem Versicherungsnehmer regelmäßig Quittungen in chinesischer Sprache aus, wie viel Geld denn schon angekommen ist. Um den Einwurf des Geldes attraktiver zu gestalten und den in den nächsten Absätzen beschriebenen Sachverhalt zu vertuschen, darf der Versicherungsnehmer zusätzlich noch eine staatliche Prämie (Zulage) in das Fass einwerfen nach dem Motto: Egal was mit meinem Geld passiert, Hauptsache ein Geschenk vom Staat.
In obigem Sinne zulagenberechtigt, also abzockfähig, sind dabei alle Personen, bei denen irgendwie etwas zu holen ist, sich dabei mit dem Rechnen aber erfahrungsgemäß etwas schwertun:
- sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Handwerker und Landwirte
- Bezieher von Arbeitslosengeld I sowie Hartz-IV-Empfänger
- Beamte im öffentlichen Dienst
- Frauen
Nicht zulagenberechtigt sind dagegen Bevölkerungsgruppen, die auch sonst schon immer besser weggekommen sind, namentlich Unternehmer (können rechnen), Scheinselbstständige (müssen rechnen), Personen mit eigener berufsständischer Versorgung wie Anwälte oder Ärzte (lassen rechnen) sowie langjährige Politiker (brauchen nicht rechnen).
Aufbewahrung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das angekommene Geld darf der Finanzdienstleister nun in bestimmte Geldanlagen fließen lassen, die auf dem freien Markt für Privatpersonen eigentlich auch ohne dieses ganze Brimborium drumherum verfügbar wären wie etwa Banksparpläne, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Pensionsfonds. Der wesentliche Unterschied zu herkömmlichen Finanzprodukten dieser Art besteht dabei jedoch in der so genannten Riester-Zertifizierung. Dieser Ritterschlag in Form eines geduldigen Stück Papiers räumt den Finanzdienstleistern im Gegensatz zu den üblichen Konventionen das Recht ein, die Kosten für die Aufbewahrung des Geldes beliebig in die Höhe zu treiben und dabei bis zur Unkenntlichkeit kleinzurechnen, etwa so:
„Verwaltungskosten pro Jahr 33,84 €, in den letzten Jahren linear fallend auf 0,96 € vor Garantietermin plus 0,013 % der Summe der bereits gezahlten Eigenbeiträge plus sonstige Kosten 5,0 % je Zulage oder Zuzahlung linear fallend auf 0,15 % vor Garantietermin plus 0,013 % der Summe der gezahlten Zulagen oder Zuzahlung pro Monat“ [1]
Dabei dürfen die Versicherer nicht nur Gebühren dafür verlangen, dass sie das eingezahlte Kapital aufbewahren, sondern sie dürfen das Geld der Versicherungsnehmer auch eine ganze Zeit lang in Ruhe für sich arbeiten lassen. Sie können sich neue Büropaläste finanzieren, ihren Vorständen satte Gehaltserhöhungen gönnen, die halbe Münchner Innenstadt aufkaufen, in beliebiger Höhe in griechische Staatsanleihen investieren, irgendwelche Konkurrenzfirmen zu Mondpreisen einkaufen und danach abschreiben, ihren Betriebsrat nach Rio ins Bordell schicken oder die Versicherungsvertreter ihrer Wahl zu Luxusreisen in die Gellert-Therme nach Budapest einladen.
Auszahlung und Rendite[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Erreicht der Einzahler schließlich trotz verschiedener Maßnahmen zu seinem sozialkassenverträglichen Frühableben das irgendwann unvermeidliche Renteneintrittsalter, so erhält er mit diesem Zeitpunkt unumkehrbar Anspruch auf lebenslange Rentenzahlung aus dem angesparten Kapital. Dieser Anspruch entbehrt im Grunde jeder ökonomischen Grundlage und dient einzig dazu, dem ganzen Tohuwabohu den Anschein einer Rentenversicherung zu geben.
Da der Finanzdienstleister in diesem Zusammenhang logischerweise ein Interesse daran hat, möglichst hohe Einzahlungen zu möglichst geringen Ansprüchen reifen zu lassen, wird er versuchen, den Anlageerfolg für den Versicherungsnehmer möglichst klein zu halten. Dazu dienen neben den genannten Gebühren vor allem der so genannte „garantierte Kapitalerhalt“ sowie das Prinzip der Leibrente.
- Der garantierte Kapitalerhalt besagt, dass der Finanzdienstleister nicht dazu verpflichtet ist, die im Laufe der Zeit eingeheimsten Gewinne aus der Geldanlage auch wieder herauszugeben; stattdessen darf er die mit dem Kapital tatsächlich erzielten Überschüsse durch Umleitung über diverse Tochterunternehmen bis auf null herunterrechnen. Dazu haben die meisten Unternehmen diverse so genannte „Abzüge“ entwickelt, die den Überschuss für den Versicherungsnehmer gegenüber der tatsächlich erwirtschafteten Rendite genügend schmälern, etwa den Gebührenanteil, den Verwaltungsanteil, den Risikoanteil, den Erneuerbare-Energien-Anteil, den Frauenanteil und so weiter. Um die Geschichte danach wenigstens optisch noch ein wenig aufzupeppen, wird die Rendite für den Versicherungsnehmer auf den Anteil nach allen Abzügen groß und breit hingeschrieben und mittels versicherungsmathematischer Suggestion auf das gesamte Kapital ausgedehnt.
- Das Prinzip der Leibrente besagt zudem, dass das Geld nur tröpfchenweise in monatlichen Kleinstraten an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden muss. Damit kann der Finanzdienstleister die Rückzahlung des Kapitals im Endeffekt beliebig lange verzögern und das Geld auch nach Beginn der Rente weiter für sich arbeiten lassen, ohne dass der Versicherungsnehmer etwas davon mitbekommt. Gleichermaßen wird dadurch sichergestellt, dass die Versicherung im Falle des hoffentlich möglichst baldigen Ablebens des Versicherungsnehmers den noch verbliebenen Rest des angesparten Kapitals nicht urplötzlich an die geldgierigen Erben auszubezahlen braucht, sondern einfach für sich einbehalten und verjubeln darf.
Unterm Strich bringt die Riester-Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung also eine negative Rendite von nominal mindestens -2 %. Damit liegt sie klar vor der Konkurrenz, namentlich Aktien (+8 %), Anleihen (+5 %), Eigentumswohnungen (+4 %), dem Sparbuch (+2 %), dem Bausparvertrag (+1,5 % zzgl. Grußwort vom Immobilienkredithai und Glückwunschdauerabo Baustoffwerbezeitschrift) und dem Sparstrumpf (+0 %). Übertroffen wird die Riester-Rente damit nur noch von Lehman-Zertifikaten und sich-selbst-finanzierenden, steuervergünstigten Schrottimmobilien in den Neuen Bundesländern.
Steuerliche Behandlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Neben den erquicklichen Erträgen für die Finanzwirtschaft bietet die Riester-Rente aufgrund des in Deutschland gepflegten Nebeneinanders von Einkommen- und Kapitalertragsteuer auch klare steuerliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Finanzprodukten zur Altersvorsorge. Während konventionelle Rentenversicherungen nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert werden und dieser auch nur zur Hälfte angesetzt wird, dürfen sich Riester-Sparer dagegen darüber freuen, dass für ihre Altersvorsorge der persönliche Einkommensteuersatz von bis zu 45 % gilt und die Auszahlung trotz negativer Rendite in voller Höhe zur Versteuerung herangezogen wird.
Zur Handschrift der sozialdarwinistsichen Bundesregierung gehört auch die Tatsache, dass sich die Riester-Rente gerade bei Personen mit kleinem Einkommen und vielen Kindern aus Sozialen Brennpunkten in besonderem Maße rechnet. Wessen gesetzlicher Rentenanspruch zuzüglich Riester-Rente nicht an das Existenzminimum heranreicht und wer demzufolge Grundsicherung erhält, bekommt die Riester-Rente in voller Höhe angerechnet und schenkt Vater Staat dabei ein kleines Vermögen. Damit wird der Bundeshaushalt entlastet und der Weg ist endlich frei für die Mövenpick-Steuersenker von der FDP.
Rezeption[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Den bisherigen Kritiken zufolge ergibt sich für die Riester-Rente ein durchweg positives Bild. Vor allem die im Vergleich etwa zu einem Sparbuch monströse Zettelwirtschaft der Riester-Verträge, die einzig von Hartz-IV-Bescheiden für zwanzigköpfige Familien mit drei Generationen ohne Deutschkenntnisse übertroffen wird, schaffe tausende neue Arbeitsplätze bei der Verwaltung und in der Papierindustrie. Auch sei dies im Zusammenhang mit dem generationenübergreifenden Festhalten und blinden Vertrauen in die umlagefinanzierte Rente als klares Indiz dafür zu werten, dass die Riester-Rente in vollem Umfang jener Tugend der Deutschen entspricht, ihre Altersvorsorge stets mit Produkten zu finanzieren, deren ökonomische Grundlagen sie nicht verstehen.
Auch gemessen an der Zahl der Versicherungsnehmer gilt die Riester-Rente als großer Erfolg. Nach gegenwärtigem Stand von Ende 2011 haben sich in den ersten zehn Jahren seit Einführung der Riester-Rente bereits 15 Millionen Bundesbürger einen Riester-Vertrag aufschwatzen lassen. Dies entspricht in etwa dem Zweifachen der funktionalen Analphabetenquote und gilt als klares Zeichen dafür, dass die PISA-Studie gerade noch rechtzeitig gekommen ist.
Folgerichtig lässt die Bundesregierung auch keine Gelegenheit aus, die Vorteile der Riester-Rente gegenüber herkömmlichen Möglichkeiten zur finanziellen Altersvorsorge zu propagieren und gleichzeitig den Bildungsetat zusammenzustreichen. Warum allerdings die geplante Umstellung der Pflegeversicherung auf ein Modell mit Kapitaldeckung nicht nach dem leuchtenden Vorbild der Riester-Rente erfolgen soll, ist für alle Beteiligten bis heute ein großes Rätsel.
- ↑ Riester-Renten – Reise ins Labyrinth. In: ÖKO-TEST, Juni 2011.