Urheberrecht

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Das Urheberrecht ist ein gesetzlicher Schutz des geistigen Eigentums einer Person gegenüber Dritten, die Geld verdienen wollen, ohne viel nachdenken zu müssen.

Urheberrecht erhalten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Prinzip ist es ganz einfach, das Urheberrecht auf etwas zu bekommen. Sowie eine geistige Leistung erbracht wird, hat derjenige, der die Leistung erbracht hat, automatisch das Urheberrecht an der erbrachten geistigen Leistung.

So sieht das bei technischen Errungenschaften aus: Ewig lange Wartezeiten, bis das Patent durch ist und genug Zeit für dreiste Diebe, das Verfahren zu kopieren...

Gegenüber nützlichen technischen Errungenschaften hat das Urheberrecht sogar den Vorteil, das letztere patentiert werden müssen, so der Erfinder Geld daran verdienen will (was meistens ohnehin nur sein Arbeitgeber tut, denn die meisten dieser Erfinder sind namenlose unterbezahlte Ingenieure, die von herzlosen multinationalen Konzernen dazu eingestellt worden sind, tolle Sachen zu erfinden, ohne jemals die ihnen gebührende (finanzielle) Anerkennung dafür zu bekommen). Damit niemand anderes etwaiges eventuell leichtsinnigerweise ins Netz gestellte geistige Eigentum für seine schändlichen Zwecke nutzen kann, müssen ein paar kleine Arbeitsschritte durchgeführt werden:

  1. Im Falle von Bildern, Texten oder Zeichnungen: Irgendwo auf dem Bild/der Zeichnung und/oder unterhalb des Textes möglichst unauffällig ein © und den eigenen Namen, sowie das Jahr der Erstellung eintragen.
  2. In alle Beschreibungen des Werkes sicherheitshalber Worte einfließen lassen, die jedem Abmahnanwalt bei seiner täglichen Netzrechersche todsicher ins Auge fallen.
  3. Für Musikstücke sollte das Urheberrecht in jedem Falle von der GEMA bestätigt worden sein, da es kaum Sinn macht, einen Hit gelandet zu haben, der im Radio rauf und runter gedudelt wird, ohne dass man als Urheber Geld daran verdient.
...Während sich der geistige Eigentümer, sprich Urheber dieses Werks die Tantiemen vom Autor dieses Artikels einstreicht. Das © machts möglich.

Schöpfungshöhe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie gesagt, es ist einfach, das Urheberrecht, auf ein geschossenes Foto zu bekommen. Das hat man automatisch. Es muss allerdings künstlerisch ansprechend genug sein, dass das Urheberecht auch Geld einbringt.
Ist allerdings nur der Nachbar beim morgendlichen Ausführen seines Rottweilers abgelichtet worden, lohnt sich der Aufwand nicht mal dann, wenn der Rottweiler gerade sein Geschäft auf dem Gehweg verrichtet. Das interessiert höchstens ihren Rechtsanwalt, wenn Sie besagten Nachbarn deswegen vor den Kadi zerren wollen. Diesem Bild mangelt es nämlich vermutlich an Schöpfungshöhe.
Abhilfe: Erwerben Sie käuflich ein gutes Bildbearbeitungsprogramm (Es aus dem Internet herunterzuladen oder den virenverseuchten Crack Ihres Kumpels zu verwenden, wäre wohl wieder ein Bruch des UHR) und retuschieren Sie das Foto ein bisschen. Wenn der Rottweiler einen Kinderarm im Maul trägt, lohnt sich auch ein © auf dem Foto. Und wenn noch niemand ein Foto von einem blutrünstigen Mörderrottweiler gemacht hat, muss Ihnen in den nächsten siebzig Jahren Jeder Rottweiler, der jemandem den Arm abbeißt auch noch Geld dafür zahlen. Und zwar so viel, wie Sie verlangen. Da das aber wahrscheinlich schon öfters vorgekommen ist, sollte der fotografierte Rottweiler gegebenenfalls durch einen Dackel ersetzt werden.

Persönlichkeitsrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Persönlichkeitsrecht ist ein weiterer lästiger Paragraph, der der ungehemmten Ausbeutung des Urheberrechts hinderlich sein könnte. Das ist nämlich das Recht einer Person am eigenen Bild. Nicht dem selbstgemachten Bild, das wäre ja wieder das Urheberrecht; nein, an dem Bild, auf dem betreffende Person abgebildet ist. Ist die betroffene Person eine Person des öffentlichen Lebens deren Privatleben damit öffentliches Eigentum ist, greift das Recht am eigenen Bild nicht. Ist die Person aber völlig unbedeutend und daher für niemanden von Interesse, könnte ihr Opfer sein Veto gegen das Einstellen des Bildes bzw. Filmchens mit sich darauf ins Internet einlegen (Stichwort Abmahnanwalt) oder sich die kommerzielle Ausschlachtung Ihres Urheberrechts am eigenerstellten Material gehörig versilbern lassen.
Ausnahme: Betroffene abgebildete/abgelichtete Person macht etwas so unglaubliches, dass sie automatisch ein Fall des öffentlichen Interesses oder der öffentlichen Sicherheit wird.
Beispiel: Wenn ihre scharfe zwanzigjährige Nachbarin im Winter den Schnee vom Gehweg schaufelt, interessiert das niemanden. Ist sie dabei nackt und hat das Konterfei von Metin Kaplan auf den Rücken tätowiert, treten automatisch beide Fälle ein.

Worauf es garantiert kein Urheberrecht gibt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zunächst muss eine kreative Leistung vollbracht werden. Es genügt definitiv nicht, seine Uhr an der nächsten Straßenecke fallen zu lassen und sie dann wieder aufzuheben. Auf diese Idee kam im Jahre 1430 ein burgundischer Uhrmacher etwa zehn Minuten, nachdem er die Taschenuhr erfunden hatte. So konnte zwar jeder eine Taschenuhr bauen, war diese jedoch einmal heruntergefallen, mussten für die nächsten siebzig Jahre Tantiemen an den Uhrmacher, bzw. seine Erben bezahlt werden (er selbst starb übrigens 1435 - fünf Jahre nach Einführung des Urheberrechts - an einer Kombination aus Syphilis und einem Dolch zwischen den Schulterblättern).
Ebenso wird es nicht funktionieren, die Stadt Ur zu heben. Das wurde schon erledigt. Das Klonen des Auerochsen (Bos primigenius, sog. „Ur“) aus zufällig aufgehobener DNA desselben bringt ebenfalls kein Urheberrecht ein. Das liegt in diesem Falle, genauso wie die Vermarktungsrechte daran, bei Steven Spielberg der zur Zeit einen erbitterten Rechtstreit um den Diebstahl seines geistigen Eigentums mit George Lucas ob dessen Aushebung einer Klon-Armee aus dem genetischen Saatgut eines Urtypen. vor den Gerichten von Los Angeles führt. Momentan muss allerdings noch geklärt werden, ob hier eine Frage des Urheberechts oder des Patentrechts vorliegt. Ein ähnlicher Rechtsstreit läuft zur Zeit zwischen Gott und der Konklave zu Rom, vertreten durch Papst Benedikt XVI. ob des Urheberrechts an der katholischen Kirche als Urkirche, mit dem Anlass, welche der beiden Parteien das Recht hat, Tantiemen von den übrigen christlichen Kirchen zu erheben.

Finanzielle Ausschlachtung des Urheberrechts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um mit dem Urheberrecht Geld zu machen, wozu es ja eigentlich auch gedacht ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

Erste Variante[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das mit einem © versehene Material verkaufen. Dankbare Abnehmer sind meistens Frauenzeitschriften und anderer boulevardesker Sondermüll, beispielsweise die RTL2-Abendnachrichten im Fernsehen (Das ist das, was zwischen den Sitcoms und den katastrophalen Filmen läuft).

Zweite Variante[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das mit einem © versehene Material einfach mal ins Internet stellen und hoffen, jemande dabei zu erwischen, wie er es beispielsweise für eine Internetencyclopedie verwendet und besagten Dieb anschließend auf Schadenersatz verklagen. Hier verdient zwar auch wieder der eingeschaltete Rechtsanwalt mit, aber die herausgeschlagene Apanage ist vielleicht sogar höher, als die vergleichsweise schlechten Honorare, die die Abnehmer der ersten Variante bezahlen.


Es existiert noch eine dritte Variante, die jedoch so gut wie nie angewandt wird. Hierbei geht es nicht um Geld, sonder nur um Ruhm, d. h. jeder darf Ihr geistiges Eigentum für seine Zwecke nutzen, insofern er keinen Profit daraus schlagen will, sofern er (oder sie) nur Sie als Urheber des originalen Materials nennt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jameson, J. J.: Urheberrecht im angewandten Materialismus. Reibach, ISBN 0-6379-6600-2
  • Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetzvom 9. September 1965 in der Fassung vom 7. Juli 2008 (Bundesgesetzbl. I S. 1191)
  • Chun et al: Patentrecht der westlichen Teufel und seine Auslegung im Reich der aufgehenden Sonne. Gelbe Presse, ISBN 5-9057-8472-4
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31.01.2011
Gut