Umschalttaste

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Früher Bestandteil der Tastatur

Diese Taste wurde mit dem Beschluss vom 22.09.2003 auf Drängen der GVU verboten.

Grundlage dafür war § 95a Abs. 3 UrhG in der neuen Fassung. Dieser lautet:

"(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind..."

Der auf vielen Musik-CDs eingesetzte Kopierschutz "Mediamax CD-3" kann umgangen werden, indem man die Umschalttaste beim Einlegen einer CD gedrückt hält. Damit verstößt diese Taste gegen das neue Urheberrechtsgesetz und ihre Benutzung kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Ebenfalls verboten und mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bedroht ist der Besitz und die Benutzung von Tastaturen an denen die Umschalt-Taste noch nicht überklebt, abgetrennt oder durchgestrichen ist.

Die illegale Untergrundszene, insbesondere die Raubkopierer weigern sich jedoch, ihre Umschalttaste aufzugeben. Der CCC hat bereits 71 Klagen eingereicht, um die Umschalt-Taste wieder freizuklagen, diese wurden jedoch allesamt mit der richterlichen Begründung
"Die GVU hat immer recht"
abgelehnt.

Ob die Umschalt-Taste jemals wieder freigegeben wird, ist noch schleierhaft.

Benutzer der Umschalt-Taste sind daran zu erkennen, dass sie Substantive und Satzanfänge groß schreiben. Deswegen verschicken Anwälte momentan Abmahnungen an jeden, der Großbuchstaben benutzt. Das Argument, dass man auch mit der CAPSlock-Taste groß schreiben könnte, werden nicht akzeptiert. Abmahnungen müssen trotzdem bezahlt werden, da sie laut richterlicher Verfügung trotzdem gerechtfertigt sind, auch, wenn sie nicht gerechtfertigt sind (-> Rechtsstaat).