Parkraumbewirtschaftung
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Eine bewirtschaftete Parkfläche kann sich sowohl im Freien als auch in einem Gebäude (Parkhaus) befinden. Der Auftraggeber hat durch Schilder und Automaten seiner Forderung nach Zahlung Nachdruck zu verleihen. Ziel der Bewirtschaftung ist die Erzielung einer höchstmöglichen Rendite durch zahlende Parkkunden.
Orte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Um die Parkfläche möglichst glaubwürdig zu gestalten, werden ausgewiesene PKW-Stellflächen in hochbordigen Inseln in Buchten gegliedert.
- Parkhäfen erfordern die konzentrierte Navigation des PKW-Lenkers, benötigen eine große Fläche und werden durch unerfahrene Autofahrer häufig zugeparkt.
- Parkhäuser verlangen hohe Investitionen in Planung, Bau und Facilitymanagment bei schwankender Parknachfrage.
- Bei saisonal bzw. regional starker Nachfrage nach Parkflächen in der Nähe von Konzertveranstaltungen, Bierzelten und Tupper-Parties wird die nächstliegende Wiese zu horrenden Preisen vermietet.
Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, mehr als ein Kraftfahrzeug in einer Parkbucht zu parken. Betroffen davon sind in der Regel nur Smart-Fahrer. Schichtparker können dagegen auch übereinander parken, dies bedarf jedoch einer StVZO-zugelassenen Hochsteuerungshilfskraftanlage.
Sonderformen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Lehrvideo des Parkraumwirtschaftamts |
- Anwohnerparkplatz - der Interessent erwirbt einen Optionsschein, der zu unbeschränktem Parken in seiner Wohnzone berechtigt. Morgens zwischen 8 und 11 Uhr kein Problem.
- Wanderparkplatz - darunter sind Parkplätze zu verstehen, die mit dem Zeichen 0815 markiert sind und sich vornehmlich durch das Stadt- bzw. Parkgebiet bewegen.
- Frauenparkplatz – diese Parkplätze sind um ein Mehrfaches größer als gewöhnliche Parkplätze und mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen versehen.
- Behindertenparkplatz - dies sind Parkplätze die anderweitig genutzt werden, typischerweise für die Gestellung von Bepflanzungsbehältern oder Altglascontainern.
- Autobahnparkplatz - auf diesen Parkplätzen werden die Parkgebühren von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters übernommen.
- Franchiseparkplatz - auf diesen Parkplätzen übernehmen Hartz-IV-Empfänger die Geschäftsidee der Parkraumbewirtschaftung im Rahmen einer Existenzgründungsförderung, z.B. für den Verkauf von Spirituosen aus dem Kofferraum.
- Parkhaus - in einem Parkhaus sind die Parkplätze durch eine hochbauliche Anlage umfriedet. Die Möglichkeit in Häuser einzuparken wird vor allem von Trunkenheitsfahrern gerne genutzt.
- Tiefgarage - bei dieser Form liegen die Parkplätze besonders tief unter der Erdoberfläche. Hier parken vor allem die Mitglieder der Ehrenwerten Familie, welche für einige Zeit untertauchen möchten, oder dazu genötigt werden.
- Feuergasse - auf diesen Parkplätzen darf darf das Auto parken, wenn es brennt, und der Fahrer die Dringlichkeit der Angelegenheit überzeugend darlegen kann. Der Kraftfahrzeugführer ist außerdem verpflichtet, ganz nach vorne durchzufahren, um auch nachfolgenden Dringlichkeitsparkern ein Parken in der Feuergasse zu ermöglichen.